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Fall al Masri: Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erfolgreich

Die Telefonabhöraktion gegen den Rechtsanwalt von Khaled al Masri hat gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Verfassungsgericht sieht darin eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und der Berufsausübungsfreiheit.

Karlsruhe/Berlin - Die Abhöraktion der Staatsanwaltschaft München gegen den Anwalt des mutmaßlich von CIA-Agenten entführten Deutsch-Libanesen Khaled al Masri hat gegen das Grundgesetz verstoßen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss. Die Telefonüberwachung bei Al Masris Anwalt Manfred Gnjidic habe dessen Fernmeldegeheimnis und Berufsausübungsfreiheit verletzt. FDP und Grüne forderten den Gesetzgeber auf, den Schutz von Berufsgeheimnisträgern zu verbessern.

Im Januar 2006 hatte das Amtsgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Überwachung des Telefon- und Faxanschlusses der Kanzlei von Gnjidic sowie seines Handys und des Handys seiner Ehefrau angeordnet. Zur Begründung hieß es, aufgrund der Medienberichterstattung über den Fall müsse damit gerechnet werden, dass die Entführer telefonisch mit Al Masri oder seinem Anwalt in Verbindung träten, um eine "Lösung des Falles" zu diskutieren.

In Presseberichten wurde spekuliert, dass Al Masri Schweigegeld erhalten habe. Das Nachrichtenmagazin "Focus" hatte berichtet, bei den Ermittlungsakten zu Al Masri befinde sich ein Vermerk über eine Entschädigung, von der US-Botschafter Daniel Coats im Mai 2004 den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) unterrichtet haben soll. Al Masri war am 31. Dezember 2003 in Mazedonien wegen Terrorverdachts festgenommen und mutmaßlich vom US-Geheimdienst im Januar 2004 nach Afghanistan verschleppt worden. Dort wurde er bis Mai 2004 festgehalten und nach eigenen Angaben auch gefoltert.

Eingriff "unverhältnismäßig"

Das Landgericht München I hatte die Überwachungsanordnung des Amtsgerichts bestätigt. Das Verfassungsgericht bewertete den Eingriff in das Fernmeldegeheimnis jedoch als "unverhältnismäßig". Die Wahrscheinlichkeit, dass Al Masri von den Tätern kontaktiert werden würde, sei von vornherein gering gewesen.

Es habe sich um wenig konkrete "Vermutungen" der Ermittler und zuständigen Richter gehandelt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Ende der Entführung zum Zeitpunkt der Abhöraktion schon mehr als eineinhalb Jahre zurücklag. Es sei nicht ersichtlich, weshalb eine Kontaktaufnahme durch die Täter erst ab Januar 2006 zu erwarten gewesen wäre, heißt es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Die Karlsruher Richter betonten zudem den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant und die "herausgehobene Bedeutung einer nicht-kontrollierten Berufsausübung eines Rechtsanwalts".

"Laxer Umgang mit Berufsgeheimnis"

Die stellvertretende FDP-Fraktionschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte, die Ermittlungsbehörden hätten erneut die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten. Die Karlsruher Entscheidung zeige "den laxen Umgang der Ermittlungsbehörden mit dem anwaltlichen Berufsgeheimnis und den Grundrechten". Die FDP-Politikerin wie auch der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag forderten den Gesetzgeber auf, die "klaren Worte" aus Karlsruhe zu beherzigen. Nicht nur Strafverteidiger, sondern alle Berufsgeheimnisträger seien vor staatlichen Eingriffen zu schützen. (tso/ddp)

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