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Fall Althaus: "Gewisse Umstände können strafverschärfend sein"

Der Rechtsanwalt der Hinterbliebenen über Haft, Bewährung und die Chancen, ein Urteil zu vermeiden.

Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus ist nach seinem Unfall noch nicht vernommen worden. Wie lange werden die Ermittlungen noch dauern?



Das kann man nicht sagen, weil noch zu erstellende Gutachten ausständig sind und die Staatsanwaltschaft daran anschließend entscheiden wird, ob weitere Ermittlungen notwendig sein könnten.

Sie halten es für wahrscheinlich, dass es zu einer Anklage kommt. Warum?

Im österreichischen Strafgesetzbuch heißt es: Wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Es genügt für einen Strafantrag, also die Anklageerhebung, wenn die Staatsanwaltschaft von der Fahrlässigkeit des Verhaltens überzeugt ist. Auf Ski-Pisten muss man sich so verhalten, dass man andere Pistenbenützer nicht gefährdet. Wer den hier von der Rechtsprechung geforderten Sorgfaltsmaßstab verletzt, handelt fahrlässig. Ich ersuche Sie jedoch um Verständnis, dass ich den gegenständlichen Unfall auf Grund des Umstandes, dass noch nicht sämtliche Untersuchungsergebnisse vorliegen, strafrechtlich nicht abschließend bewerten möchte.

Im deutschen Strafrecht wird mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht, „wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht“. Warum gibt es diese Unterschiede in der Strafhöhe?

In Österreich können gewisse Umstände strafverschärfend berücksichtigt werden. Handelt der Täter „unter besonders gefährlichen Verhältnissen“, kann die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre betragen.Ich rechne in diesem Verfahren aber nicht mit einer unbedingten, also nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Nach Vorliegen der Gutachten wird die Staatsanwaltschaft den Unfall strafrechtlich bewerten. An Spekulationen über den Grad des Verschuldens möchte ich mich nicht beteiligen.

Welche Möglichkeiten gibt es denn in Österreich, solche Verfahren ohne Urteil zu beenden?

In Fällen mit weniger schweren Folgen kommt eine Diversion infrage, also eine Verfahrenseinstellung mit einer Auflage für den Angeklagten. Hier ist aber ein Mensch zu Tode gekommen. Für solche Fälle ist eine Diversion gesetzlich nicht vorgesehen.

Müssen Angeklagte in Österreich vor Gericht persönlich erscheinen?

Vor Bezirksgerichten kann sich ein Beschuldigter durch einen sogenannten Machthaber vertreten lassen. Allerdings ist das in meinem Berufsleben noch nicht vorgekommen.

Werden Sie als Nebenkläger auftreten?

Wir haben uns als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen. Wenn es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, werden wir an dem möglichen Strafverfahren nicht teilnehmen.

Sie wollen nur auf Schadenersatz klagen, wenn man sich nicht außergerichtlich einigt. Wird die Öffentlichkeit Einzelheiten über eine Einigung erfahren?

80 bis 90 Prozent der Fälle können außergerichtlich erledigt werden. Ich gehe davon aus, dass dies auch hier möglich sein wird. Es gibt auch bereits Kontakte mit der Gegenseite. Wir werden die Angelegenheit vertraulich behandeln.

Das Gespräch führte J. Müller-Neuhof.

Alexander Rehrl ist Anwalt in Salzburg. Er vertritt den Ehemann der bei dem Skiunfall getöteten Beata Christandl. Die 41-Jährige war am Neujahrstag mit Althaus zusammengeprallt.

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