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Vize-FDP-Chef Wolfgang Kubicki.

© Carsten Rehder/dpa

Fall Böhmermann: Kubicki: Angela Merkel verhöhnt die Justiz

Wolfgang Kubicki, Vize-FDP-Chef, macht der Kanzlerin in der Causa Jan Böhmermann schwere Vorwürfe.

Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki wirft Kanzlerin Angela Merkel vor, mit ihrer Entscheidung im Fall Böhmermann die Justiz zu verhöhnen. Angela Merkel (CDU) hatte am vergangenen Freitag einem Antrag der Türkei auf Strafverfolgung wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten stattgegeben. Der FDP-Politiker Kubicki, selbst Rechtsanwalt und seit 35 Jahren Strafverteidiger, sagt dazu: "Die Entscheidung der Bundeskanzlerin gegen das Votum des Justiz- und des Außenministers, die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch in der Causa Erdogan zu erteilen, ist eine Verhöhnung der Justiz und rechtsstaatlich äußerst fragwürdig."

Merkel hatte am Freitag betont, nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaft und Gerichte sollten im Falle des Erdogan-Gedichts des Satirikers Jan Böhmermann das letzte Wort haben. Die Entscheidung bedeute weder eine Vorverurteilung noch sei sie eine vorgreifende Entscheidung zur Grenze der Meinungsfreiheit. Dagegen betonten in einer gemeinsamen Erklärung Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Bundesjustizminister Heiko Maas, die SPD-geführten Ressorts seien gegen die Erteilung der Ermächtigung gewesen.

Kubicki verweist nun darauf, Angela Merkel habe zugleich erklärt, besagter Paragraph 103 Strafgesetzbuch solle abgeschafft werden. Darüber seien sich "soweit erkennbar, alle politischen Kräfte einig", so Kubicki weiter. Deshalb werde auch "niemand ernsthaft glauben, dass es bis zur Abschaffung des Paragraphen 103 eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung geben kann". Durch die von Merkel erteilte Ermächtigung würden deshalb "völlig sinnlos justizielle Ressourcen vergeudet und die Justiz selbst der Lächerlichkeit preisgegeben".

Weiter kritisiert Kubicki, Angela Merkel habe mit ihrer Entscheidung "der Staatsanwaltschaft Mainz die Möglichkeit genommen", die Ermittlungen auf der Grundlage des allgemeinen Beleidigungsparagrafen, "die Herr Erdogan mit seinem Strafantrag ermöglich hat, einzustellen und Herrn Erdogan auf die Privatklage gemäß der Paragrafen 374 und 376 Strafprozessordnung zu verweisen".

Die Kanzlerin selbst wird am Samstag in die Türkei reisen.

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