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Politik: Fall des „Bremer Taliban“ wird vor US-Zivilgericht verhandelt

Berlin - Das Grundsatzurteil des Supreme Court der USA von vergangener Woche dürfte sich positiv auf die Freilassung des so genannten „Bremer Taliban“ Murat Kurnaz auswirken: Auf juristischer Ebene liegt das Schicksal des in Bremen aufgewachsenen Deutsch-Türken nach der Entscheidung des Supreme Court nun in den Händen eines amerikanischen Berufungsgerichts. Kurnaz war 2001 in Pakistan festgenommen und Anfang 2002 ins amerikanische Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba gebracht worden.

Berlin - Das Grundsatzurteil des Supreme Court der USA von vergangener Woche dürfte sich positiv auf die Freilassung des so genannten „Bremer Taliban“ Murat Kurnaz auswirken: Auf juristischer Ebene liegt das Schicksal des in Bremen aufgewachsenen Deutsch-Türken nach der Entscheidung des Supreme Court nun in den Händen eines amerikanischen Berufungsgerichts. Kurnaz war 2001 in Pakistan festgenommen und Anfang 2002 ins amerikanische Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba gebracht worden.

In der Entscheidung erklären die Richter die auf Guantanamo eingesetzten Militärtribunale nicht nur als rechtswidrig, sondern verlangen für die dort Inhaftierten Prozesse vor Zivilgerichten oder rechtsstaatlichen Standards entsprechenden Militärgerichten. Deswegen wird nun ein Berufungsgericht über das weitere Schicksal des Bremer Türken befinden. Kurnaz’ Anwälte hatten dort nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs bereits vor zwei Jahren gegen die Inhaftierung ihres Mandanten auf Guantanamo geklagt. Doch dann geriet der Fall Ende 2005 durch ein Gesetz des republikanisch geführten Kongresses ins Stocken: Durch den „Detainee Treatment Act“ wurden die vor dem Supreme Court erstrittenen Klagerechte von Guantanamo-Inhaftierten vor Zivilgerichten wieder rückgängig gemacht. Mit dem aktuellen Urteil des Obersten Gerichts ist dies nun hinfällig. „Ich rechne damit, dass der Fall jetzt in Kürze entschieden wird“, sagte Kurnaz-Anwalt Bernhard Docke dem Tagesspiegel.

Gänzlich unabhängig von einem Richterspruch könnte der Deutsch-Türke aber auch schon vorzeitig durch den politischen Druck der deutschen Regierung aus dem amerikanischen Gefangenenlager auf Kuba entlassen werden. „Ich erwarte, dass Bundeskanzlerin Merkel den Fall beim Deutschlandbesuch von Präsident George W. Bush Mitte Juli anspricht und mein Mandant noch im Sommer freikommt“, sagt Docke.

Die deutsch-amerikanischen Verhandlungen in Sachen Kurnaz laufen bereits seit Januar 2006. Einen Bericht des „Focus“, wonach die amerikanische Regierung die Freilassung des Türken daran knüpft, dass Deutschland weitere Guantanamo-Häftlinge aufnimmt, wollte der Bremer Jurist nicht bestätigen. „Es würde mich aber freuen, wenn neben meinem Mandanten auch andere die Chance hätten, aus dieser tropischen Hölle herauszufinden.“

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