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Fall Ermyas

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Fall Ermyas M.: Freisprüche in Potsdam

Im Prozess um die lebensgefährliche Attacke auf den dunkelhäutigen Ermyas M. in Potsdam sind beide Angeklagte freigesprochen worden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten zuletzt Freisprüche gefordert.

Mit seinem Urteil folgte das Potsdamer Landgericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Den 30 und 32 Jahre alten Angeklagten Björn L. und Thomas M. war gefährliche Körperverletzung beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden. Für eine Verurteilung haben nach Angaben des Gerichts die Beweise jedoch nicht ausgereicht. "In einem Indizienprozess ist das Risiko, dass es zu einem Freispruch kommt, einfach vorhanden", sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Falch im Anschluss an die Urteilsverkündung. Der Urteilsspruch sei in seinen Augen somit keine "Niederlage" gewesen.

Der Deutsch-Äthiopier Ermyas M. war am Ostersonntag 2006 an einer Potsdamer Haltestelle durch einen Faustschlag niedergestreckt worden. Der Fall hatte vor der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Es wurde über so genannte "no go areas" in Ostdeutschland für ausländische Touristen diskutiert.

Am 19. Prozesstag am Mittwoch hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage in ihren Plädoyers betont, dass sie nach wie vor von einer Tatbeteiligung des Hauptbeschuldigten Björn L. ausgehen. Doch die Beweise reichten nicht für eine Verurteilung aus. Nach neuen Monaten Koma kann der Wasserbauingenieur sich an die Tat nicht mehr erinnern. Die Bundesanwaltschaft war damals zunächst von einem rassistisch motivierten Mordversuch ausgegangen. Später gab sie den Fall aber an die Potsdamer Staatsanwaltschaft ab. Neue Ermittlungen zu dem lebensgefährlichen Faustschlag  vom Ostersonntag 2006 werde es laut Oberstaatsanwalt nur dann geben, "wenn es dafür schlüssige Ansätze gibt".
(mit dpa/AFP)

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