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Fall Ibrahim R.: Bundesanwaltschaft sieht keine Al-Qaida-Einbindung

Der am Dienstag festgenommene mutmaßliche Al-Qaida-Helfer Ibrahim R. war nach vorläufigen Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft in keine der von ihm propagandistisch unterstützen Organisationen eingebunden.

Karlsruhe - Es sei durchaus möglich, dass der Iraker Kontakte zu anderen Islamisten gehabt habe, er handelte aber bei der Verbreitung der Al-Qaida-Propaganda im Internet "nach dem derzeitigen Erkenntnisstand aus eigenem Antrieb", bekräftigte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft.

Die Behörde reagierte damit auf einen Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung", wonach Ibrahim R. vor vier Jahren einmal mit dem Anführer der militanten irakischen Islamistengruppe Ansar al Islam, Faraj Ahmed Mahmoud alias Mullah Krekar, in Norwegen telefoniert haben soll. Die Zeitung sieht darin möglicherweise einen Widerspruch zu den bisherigen Angaben der Bundesanwaltschaft. Mullah Krekar hält sich seit 1991 in Norwegen mit Flüchtlingsstatus auf und gilt als Gründer der Ansar al Islam. Die irakische Gruppe aus dem überwiegend kurdisch-islamistischen Milieu, die sich inzwischen Ansar al Sunna nennt, verübte seit September 2003 zahlreiche Terroranschläge im Irak. Mullah Krekar soll im Februar 2003 als Führer abgesetzt worden sein.

Nach einem Bericht des baden-württembergischen Landesamts für Verfassungsschutz ist die Ansar al Sunna "überproportional mit Gewaltvideos und Verlautbarungen im Internet vertreten. Die terroristische Vereinigung gebe auch eine eigene Zeitschrift heraus und unterhalte eine "Medienabteilung". Insgesamt nehme die Internet-Propaganda von islamistischen Terrorgruppen wie der Al Qaida im Irak zu und werde immer professioneller, heißt es weiter. (tso/AFP)

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