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"Fall Motassadeq": Terrorhelfer bleibt auf freiem Fuß

Der wegen Beihilfe zum Mord bei den Anschlägen vom 11. September 2001 verurteilte Mounir Al Motassadeq bleibt auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte eine Beschwerde gegen Haftverschonung ab.

Hamburg - Der siebte Strafsenat des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) wies eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen eine zuvor vom OLG beschlossene Haftverschonung zurück. Der Senat bleibe auch nach erneuter Prüfung bei seiner Auffassung, teilte die Gerichtspressestelle mit. Die Hamburger Richter begründeten ihre Entscheidung damit, Motassadeq habe in der Vergangenheit alle Auflagen der Haftverschonung erfüllt und keine Fluchtversuche unternommen. Es reiche aus, die Auflagen zu verschärfen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Motassadeq am Donnerstag für schuldig befunden, mitverantwortlich für den Tod der 246 Flugzeuginsassen gewesen zu sein, die bei den Anschlägen vom 11. September in den USA ums Leben kamen. Nun muss das OLG ein neues Strafmaß festsetzen. Es hatte Motassadeq im vergangenen Jahr lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Dem Marokkaner droht nun eine wesentlich höhere Strafe. (tso/AFP)

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