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Fall Mügeln: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Nach dem fremdenfeindlichen Übergriff auch acht Inder in der sächsischen Kleinstadt Mügeln hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Verdächtige Anklage erhoben. Gegen einen weiteren Täter wurde Strafbefehl erlassen.

Zwei Monate nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Mügeln hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen zwei Beteiligte erhoben. Gegen einen dritten Beteiligten erging ein Strafbefehl. Ein 23-Jähriger muss sich nach Angaben der Behörde wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung und der Volksverhetzung verantworten. Auch ein 18-Jähriger wird deshalb angeklagt. Der Strafbefehl gegen einen 35-Jährigen erging ebenfalls wegen Volksverhetzung.

Die beiden Männer im Alter von 18 und 35 Jahren haben laut Staatsanwaltschaft eingeräumt, ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben. Der 23-Jährige schweigt zu den Vorwürfen. Ein Mob von etwa 50 Deutschen hatte in der Nacht zum 19. August acht Inder durch Mügeln verfolgt, 14 Menschen wurden dabei verletzt.

Ermittlungen gegen acht Verdächtige

Wegen der Ausschreitungen hatte die Staatsanwaltschaft gegen insgesamt acht Männer ermittelt. Das Verfahren gegen vier von ihnen sei nun eingestellt worden, hieß es. Die Ermittler hätten ihnen nur die Anwesenheit in der Menschenmenge, nicht aber ein aktives Handeln nachweisen können. Gegen einen 22-Jährigen mutmaßlichen Beteiligten werde noch ermittelt.

Noch nicht abgeschlossen sind laut Staatsanwaltschaft die Untersuchungen zur Schlägerei vor dem Festzelt, die den Ausschreitungen vorausgegangen war. Hier werde weiter gegen vier deutsche und vier indische Besucher des Stadtfestes ermittelt. (mit dpa)

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