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Politik: Falschaussage-Verdacht: Staatsanwalt will gegen Fischer ermitteln

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft kündigte eine Erklärung für den kommenden Montag an. Fischer ließ über seinen Sprecher Andreas Michaelis mitteilen, auch "wir wollen ein solches Ermittlungsverfahren".

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft kündigte eine Erklärung für den kommenden Montag an. Fischer ließ über seinen Sprecher Andreas Michaelis mitteilen, auch "wir wollen ein solches Ermittlungsverfahren". Offensichtlich könnten die Vorwürfe gegen den Außenminister nur so geklärt werden, hieß es im Auswärtigen Amt. Michaelis sagte weiter: "Ich rechne mit keinem Rücktritt des Ministers", sagte der Sprecher weiter.

Gegen Fischer liegen dem Vernehmen nach sieben Strafanzeigen vor, weil er bei seiner Zeugenaussage im Januar im OpecProzess über frühere Kontakte zur RAF-Terroristin Margrit Schiller gelogen haben soll. Schiller behauptet in ihrer Autobiographie, sie habe 1973 für einige Zeit mit Fischer in einer Wohngemeinschaft gewohnt. Der Minister bestreitet das. Bei dieser Aussage bleibe er auch, sagte sein Sprecher. Michaelis sagte, in der Auseinandersetzung um Fischers Vergangenheit werde versucht, Lebensabschnitte "falsch, verkürzt oder verzerrt" darzustellen. "Der Bundesaußenminister wird sich an diesem Spiel nicht beteiligen". Da jetzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, wird Fischer Rechtsanwälte einschalten müssen. Der Konflikt wird damit auf eine rechtliche Ebene gehoben.

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) stellte sich in einer schnellen Reaktion hinter Fischer. "Ich habe ohne Abstriche vollstes Vertrauen zu meinem Außenminister", sagte er. Weitere Kommentare lehnte der Regierungschef mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen ab.

Da Fischer als Bundestagsabgeordneter Immunität genießt, muss die Staatsanwaltschaft das Parlament vor Aufnahme von Ermittlungen informieren. Die Vorsitzende des Immunitätsausschusses, Erika Simm (SPD) teilte mit, üblicherweise würden Ermittlungen gegen Abgeordnete nicht blockiert, da sie den Sinn hätten, Sachverhalte aufzuklären. Der Immunitätsausschuss könnte innerhalb einer Frist von 48 Stunden Einspruch erheben. Tut er das - wie erwartet - nicht, darf die Staatsanwaltschaft die offiziellen Ermittlungen aufnehmen.

Carsten Germis

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