zum Hauptinhalt
Steinbrueck

© ddp

Familienpolitik: Zwei Wege zum Wohl der Kleinen

Die Union will das Kindergeld erhöhen. Die SPD favorisiert dagegen einen Grundfreibetrag.

Von Antje Sirleschtov

Nach der Landtagswahl in Bayern übernächstes Wochenende geht die große Koalition einer Grundsatz-Auseinandersetzung über die Familienpolitik entgegen. Konkret geht es um den Einsatz von gut zwei Milliarden Euro zusätzlicher Familienleistungen. Während die Union das Kindergeld um zehn Euro pro Kind mindestens anheben will, plädiert die SPD für den Ausbau von Krippenplätzen und einen kompletten Systemwechsel bei der Besteuerung von Familien mit Kindern.

Anlass ist die ins Haus stehende Anhebung des Existenzminimums für Kinder. Anfang Oktober wird aller Voraussicht nach das Finanzministerium die aktuelle Höhe des Betrages bekanntgeben, den der Staat bei Kindern ab 2009 steuerfrei stellen muss. Prinzipiell steht dann eine Anhebung des steuerlichen Freibetrages für Kinder an, und auch eine Anhebung des Kindergeldes, das ja nichts anderes ist, als eine Vorauszahlung des Staates auf den Steuerfreibetrag.

Bereits am Mittwoch hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Bundestag gesagt, eine Anhebung des Kindergeldes um zehn Euro pro Kind sei in Ordnung. CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen will, falls es haushalterisch möglich ist, Familien mit mehreren Kindern sogar mehr Kindergeld geben als Familien mit nur einem Kind. Bisher gibt es bereits eine Staffelung beim Kindergeld. Für das erste und zweite Kind (154 Euro) ist das Kindergeld zuletzt 2001 angehoben worden, für das dritte (154 Euro) und jedes weitere Kind (179 Euro) zuletzt 1995. Von der Leyen betonte am Donnerstag im Bundestag: „Gerade die kinderreichen Familien sind auf das Kindergeld angewiesen.“

Ganz andere Pläne hat die SPD. Unter dem ehemaligen SPD-Chef Kurt Beck hatten die Sozialdemokraten im Sommer für eine Einrichtung eines Kinder-Grundfreibetrages geworben. Dem Motto „Jedes Kind ist uns gleich viel wert“ folgend stellte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) zum Wochenbeginn fest, dass er diesen Weg weiterverfolgen wird. Und auch, dass er noch nicht aufgegeben hat, für eine Umschichtung der Familienmittel vom höheren Kindergeld zum Zuschuss für den Krippenausbau zu plädieren. Beidem erteilte die Union über von der Leyen nun eine Absage: „Das werden wir nicht zulassen“, sagte die Ministerin. Der einheitliche Kindergrundfreibetrag sorgt zwar dafür, dass Bezieher niedriger Einkommen mit Kinder verstärkt steuerfrei bleiben, Besserverdiener müssten hingegen mehr Steuern zahlen als derzeit.

Der Kindergrundfreibetrag ist bereits unter Rot-Grün Gegenstand von Untersuchungen des Justizministeriums unter der auch heute noch amtierenden Ministerin Brigitte Zypries (SPD) gewesen. Das Urteil damals: Der Systemwechsel ist nicht zu machen, weil er gegen das verfassungsrechtliche Gebot der horizontalen Steuergerechtigkeit verstößt. Kurz gesagt: Die Verfassung will sicherstellen, dass auch Besserverdiener mit Kindern weniger Steuern zahlen als Besserverdiener ohne Nachwuchs. Im Finanzministerium hat es dazu im Sommer Expertenberatungen gegeben. Deren Urteil unterstützt die Auffassung des Justizministeriums: Eine Mehrheit der Experten hat verfassungsrechtliche Zweifel.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false