zum Hauptinhalt

Politik: Faxen verbindet

Nach der Entlassung Mzoudis aufgrund einer BKA-Nachricht könnte auch Motassadeq freikommen

Von Frank Jansen

Die entscheidende Frage schien am Freitag nur noch zu lauten: Wann kommt Mounir al Motassadeq frei, nicht mehr: ob überhaupt. „Ich bin ganz sicher, dass mein Mandant noch heute entlassen wird“, sagte Josef Gräßle-Münscher, Anwalt des wegen Beihilfe zu den Anschlägen vom 11. September zu 15 Jahren Haft verurteilten Marokkaners. Nachdem das Hamburger Oberlandesgericht am Donnerstag überraschend den Angeklagten im zweiten Al-Qaida-Prozess, Abdelghani Mzoudi, aus der Untersuchungshaft entlassen hatte, schien die Freiheit auch für den im ersten Prozess verurteilten Motassadeq greifbar nahe zu sein. Motassadeqs Anwälte hatten noch am Donnerstag beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Freitagmittag ging beim Gericht eine Stellungnahme von Generalbundesanwalt Kay Nehm ein, in der er sich gegen eine Freilassung Motassadeqs ausspricht. Freitagabend war klar: Das Gericht wird frühestens am Montag entscheiden, ob Motassadeq die Zelle verlassen kann.

Die Anklagen gegen die Marokkaner Motassadeq und Mzoudi sind weitgehend identisch: Die Bundesanwaltschaft hält beide für Mitglieder der Hamburger Terrorzelle und wirft ihnen Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen vor. Nachdem das Oberlandesgericht am Donnerstag nach einem überraschenden Fax des Bundeskriminalamts festgestellt hatte, Mzoudi sei nicht mehr dringend tatverdächtig, gilt dies nach Ansicht von Motassadeqs Anwälten automatisch auch für ihren Mandanten. Das Oberlandesgericht hatte Motassadeq im Februar verurteilt und Ende Oktober Mzoudis Schuld als „hochwahrscheinlich“ bezeichnet. Doch das Fax des BKA brachte die Wende: In dem Papier wird eine „Auskunftsperson“ zitiert, die ausschließlich die Selbstmordpiloten Mohammed Atta, Marwan al Shehhi und Ziad Jarrah sowie den Jemeniten Ramzi Binalshibh als Mitglieder der Hamburger Terrorzelle nennt. Vermutlich handelt es sich bei der „Auskunftsperson“ um Binalshibh selbst, den die Amerikaner an einem unbekannten Ort festhalten.

Die Verteidiger Motassadeqs hatten nach dem Urteil vom Februar Revision eingelegt. Das Fax kam zu spät, um noch in das Verfahren eingeführt zu werden. Sollte es der Bundesgerichtshof im Januar ablehnen, das Urteil gegen Motassadeq zu revidieren, wollen seine Anwälte mit Hinweis auf das Fax eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.

Die Bundesanwaltschaft legte am Donnerstag Beschwerde gegen die Freilassung Mzoudis ein. Generalbundesanwalt Kay Nehm kritisierte die Aufhebung des Haftbefehls als „unüberlegt“. Das BKA selbst äußert in dem Fax Zweifel an der Glaubwürdigkeit der „Auskunftsperson“. In Sicherheitskreisen heißt es, die Hamburger Terrorzelle habe höchstwahrscheinlich aus mehr als vier Personen bestanden, selbst wenn Motassadeq und Mzoudi nicht dazugehört haben sollten. Verwiesen wird unter anderem auf den Deutsch-Marokkaner Said Bahaji und den Marokkaner Zacarias Essabar. Die beiden hatten sich kurz vor dem 11. September 2001 aus Hamburg nach Afghanistan abgesetzt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, sie hätten sich in Hamburg an der Vorbereitung des Terrorangriffs auf die USA beteiligt.

In Sicherheitskreisen wird befürchtet, das Fax des BKA könnte Ärger mit den Amerikanern provozieren. Die US-Behörden hatten den deutschen Kollegen untersagt, die aus den Vernehmungen Binalshibhs übermittelten Erkenntnisse an Dritte weiterzugeben. US-Justizminister John Ashcroft zeigte sich denn auch „enttäuscht“ über Mzoudis Freilassung. Die „New York Times“ zitierte Ashcroft mit den Worten, der US-Justiz gehe es sehr wohl um die Frage von Schuld oder Unschuld, aber sie berücksichtige auch „die Bedürfnisse der nationalen Sicherheit“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false