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Politik: FDP-Haushälter wittert Verfassungsbruch

Berlin - Die vergangene Woche vom Bundestag beschlossene Aufteilung der Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger zwischen Bund und Ländern ist womöglich verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt unter anderem der Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP), und forderte am Mittwoch Bundespräsident Horst Köhler auf, das Gesetz „besonders intensiv“ zu prüfen.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Die vergangene Woche vom Bundestag beschlossene Aufteilung der Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger zwischen Bund und Ländern ist womöglich verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt unter anderem der Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP), und forderte am Mittwoch Bundespräsident Horst Köhler auf, das Gesetz „besonders intensiv“ zu prüfen.

Nach monatelangen Verhandlungen hatten sich Regierung und Länder darauf verständigt, dass der Bund den Kommunen (über die Bundesländer) künftig 31,8 Prozent der Wohn- und Heizkosten der Hartz-IV-Empfänger bezahlt. Insgesamt kostet das den Bund 4,3 Milliarden Euro im Jahr. Kurzfristig – und zwar vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag vergangene Woche – hatten sich die Länder allerdings darauf verständigt, dass das SPD-regierte Rheinland-Pfalz und das CDU/FDP-regierte Baden-Württemberg mehr Geld als alle anderen Länder erhalten sollen. Begründet wurde das mit übermäßigen Belastungen der dortigen Kommunen. Offizielle Berechnungen dieser Sonderregelung oder eine Stellungnahme der Regierung dazu existieren allerdings bis heute nicht.

Für den FDP-Haushälter Fricke ist das eine „Mauschelei von Regierung und Bundesländern“, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Darin sei nämlich festgelegt, dass der Bund bei konkreten Zahlungen, wie in diesem Fall, keine Ungleichbehandlung der Länder ins Gesetzblatt schreiben darf. Dies könnte sonst zu Sonderboni des Bundes an politisch nahestehende Länder führen.

Die Regierung sieht das allerdings ganz anders. Zwar nicht offiziell, aber immerhin „am Rande“, habe sich das Kabinett am Mittwoch vergewissert, dass das Gesetz „verfassungsrechtlich unbedenklich“ sei, sagte Regierungssprecher Thomas Steg. Man gehe darum „davon aus, dass es der Bundesrat kommenden Freitag mit großer Mehrheit beschließen wird“. Mit Verfassungsklagen einzelner – nun benachteiligter – Länder und Kommunen wird nicht gerechnet, was als Zeichen dafür gewertet werden darf, dass die 4,3 Milliarden Euro des Bundes insgesamt eine üppige Gabe an die Kommunen sind. Bleibt nur das Votum des Bundespräsidenten, das der noch vor Silvester abgeben muss. Sonst bekommen die Kommunen im Januar aus Berlin gar kein Geld.

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