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Politik: FDP muß das Geld zurückzahlen

Verwaltungsgericht: 10,5 Millionen aus Parteienfinanzierung zu Unrecht erhalten BONN (sks).Den Freien Demokraten droht im Wahljahr 1998 ein finanzielles Desaster: Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch im Eilverfahren die Rückzahlung von knapp 10,5 Millionen DM angeordnet, die der Partei 1996 wegen eines Formfehlers bei der Antragstellung zu Unrecht aus der staatlichen Parteienfinanzierung zugeflossen seien.

Verwaltungsgericht: 10,5 Millionen aus Parteienfinanzierung zu Unrecht erhalten BONN (sks).Den Freien Demokraten droht im Wahljahr 1998 ein finanzielles Desaster: Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch im Eilverfahren die Rückzahlung von knapp 10,5 Millionen DM angeordnet, die der Partei 1996 wegen eines Formfehlers bei der Antragstellung zu Unrecht aus der staatlichen Parteienfinanzierung zugeflossen seien.Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth will dem Gerichtsbeschluß Folge leisten. Die Bundestagsverwaltung kündigte aber, genauso wie die FDP, umgehend an, Rechtsmittel gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen zu wollen.Der Bundestag wies den Vorwurf des Gerichts zurück, die Parlamentspräsidentin habe "durch rechtswidrige Förderung" der FDP gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoßen. Die Anrufung der nächsten Instanz hat allerdings für die Rückzahlung keine aufschiebende Wirkung.In dem Gerichtsbeschluß heißt es, der von der Bundestagsverwaltung ausgezahlte Betrag von exakt 10 481 057 DM sei "unverzüglich zurückzufordern".Allerdings könne sich die Verwaltung mit der Partei darauf einigen, die "Außenstände der FDP" abzutragen, indem ihr bis zum August 1998 - also bis zu einem Monat vor der Bundestagswahl - keine Abschlagszahlungen gewährt werden.Der FDP stehen 1998 aus der Parteienfinanzierung knapp 12,8 Millionen DM zu.Die FDP muß nunmehr auch damit rechnen, für die nach Gerichtsauffassung zu Unrecht erhaltenen Millionenbeträge mit Zinsen von inzwischen rund 400 000 DM belastet zu werden. Auf die Rückforderung von weiteren 1,9 Millionen DM, die 1996 über die Landtage an die FDP-Landesverbände geflossen sind, verzichtete das Gericht aus rechtlichen Gründen.Allerdings ist den Landtagspräsidenten die Möglichkeit eingeräumt, auch diese Gelder wieder einzutreiben. Als eine "massive Beeinträchtigung der Chancengleichheit in einem Wahljahr" hat die FDP den Gerichtsbeschluß kritisiert.Parteisprecher Hans-Rolf Goebel sprach von einer schwerwiegenden Benachteiligung, zur Rückzahlung verpflichtet zu sein, bevor das Urteil rechtskräftig werde.Die Partei ist nunmehr gezwungen, ihren Wahlkampfetat um zwei Millionen DM auf sechs Millionen DM zu reduzieren.Insgesamt ist die Finanzlage stark angespannt: So ist das Reinvermögen der FDP von 1993 zu 1995 - neuere Zahlen liegen noch nicht vor - von 59,4 Millionen DM auf 29,5 Millionen DM gesunken, während die Schulden wuchsen.Auch Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth will gegen beide Gerichtsentscheidungen vorgehen.Die Bundestagsverwaltung halte die Auszahlung der Gelder im Jahr 1996 weiterhin für rechtmäßig, teilte die Pressestelle mit.Man werde aber dem Beschluß des Gerichts Folge leisten.

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