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Politik: FDP will Tarifrecht ändern

Die FDP will im Falle eines Wahlsieges eine gesetzliche Regelung für betriebliche Bündnisse für Arbeit schaffen. Dies kündigte Generalsekretär Dirk Niebel an. Forderungen nach Nachbesserungen am Arbeitslosengeld-I-Bezug erteilte er eine Absage. (06.06.2005, 17:27 Uhr)

Berlin - Die «Häuserkampf»- Drohungen des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer im Falle einer Aufweichung der Tarifautonomie wies Niebel zurück. «Die Äußerung mit der Eröffnung der Häuserkampfsaison durch den DGB-Vorsitzenden zeigt ja, dass das genau der richtige und notwendige Weg ist», sagte der FDP-Generalsekretär Dirk Niebel dem Nachrichtensender n-tv. Offenkundig hätten die Funktionäre der Gewerkschaften und teilweise auch der Arbeitgeberverbände die Notwendigkeiten in den Betrieben überhaupt nicht mehr im Blick, sondern machten nur noch Politik für ihre eigenen Funktionärsinteressen. «Aus der militaristischen Terminologie sollte man schnellstens aussteigen», sagte Niebel nach einer Präsidiumssitzung in Berlin.

Das FDP-Präsidium forderte Änderungen am Tarifrecht und am Betriebsverfassungsgesetz. So sollen Betriebe vom Flächentarifvertrag abweichen dürfen, wenn 75 Prozent der Mitarbeiter dies in geheimer Abstimmung entschieden. Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten sollen ausschließlich von den Arbeitnehmern des Betriebes selbst bestimmt werden. Die paritätische Mitbestimmung solle auch in Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten durch eine Drittelbeteiligung der Belegschaft ersetzt werden.

Der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, wies Forderungen der Opposition nach Abschaffung der Ich-AGs und der Personalserviceagenturen zurück. Diese Instrumente zur Vermittlung Arbeitsloser seien erst sehr kurz am Markt, sagte Brandner im Deutschlandradio Kultur. Von daher sei es vorschnell von CDU und FDP, diese nach einem Sieg bei der geplanten Bundestagswahl abschaffen zu wollen.

Der Hartz-IV-Ombudsmann Hermann Rappe forderte in der «Berliner Zeitung», dass derjenige, der seine Stelle nach einer langen Lebensarbeitszeit verliere, ein längeres Anrecht auf das reguläre Arbeitslosengeld haben solle. Niebel wies die Forderung zurück. Das Arbeitslosengeld I sei nie als Kapitaldeckung angelegt worden, sondern nur als eine Risikoabsicherung. (tso)

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