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Feinstaub-Urteil: Städte warnen vor neuer Bürokratie

Das Feinstaub-Urteil der EU stößt nicht überall auf Gegenliebe. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wehrt sich dagegen, die Städte als alleinigen Verursacher der Umweltbelastung darzustellen. Zudem würden die neuen Richtlinien nicht an der richtigen Stelle ansetzen.

Nach dem Feinstaub-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben die Kommunen vor neuer Bürokratie gewarnt. "Die Städte werden in die Verantwortung genommen, obwohl sie nicht die Verursacher der Belastungen sind", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der "Passauer Neuen Presse". Feinstaub werde nicht nur durch den Straßenverkehr verursacht, sondern auch durch Industrieanlagen. Nach dem Verursacherprinzip hätte deshalb dort angesetzt werden müssen, so Landsberg.

Die EU habe bei ihren Maßnahmen die erheblichen Folgekosten für die Städte nicht beachtet: "Das Errichten von Umweltzonen - was nunmehr zunehmen wird - sowie das Sperren oder Abspritzen von Straßen ist letztlich keine Lösung, sondern verteilt die Belastungen nur an andere Stellen." Besser sei es, gezielt schadstoffarme Kraftfahrzeuge, insbesondere Lkw, vorzuschreiben und zu fördern.

Förderprogramm von der EU verlangt

Landsberg kritisierte, die Feinstaubrichtlinie berücksichtige nicht, dass manche Kommunen etwa in Tal- oder Kessellagen so ungünstig liegen, dass der Feinstaubeintrag von weit entfernten Quellen über den Wind in die Stadt getragen wird. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verlangt von der Europäischen Union (EU) ein Förderprogramm für Umgehungsstraßen und intelligente Verkehrsführung.

Der Bundesverband Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) begrüßte hingegen das Urteil. Es werde "wohl dazu führen, dass immer mehr Städte Umweltzonen einführen", sagte Bund-Verkehrsexperte Werner Reh der "Berliner Zeitung". Er forderte die Städte zu einer nachhaltigen Verkehrsplanung auf. "Es müssen auch Alternativen wie der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs entwickelt werden." Anwohner können künftig bei den Behörden einen Aktionsplan zur Verringerung der Umweltbelastung durch Feinstaub erzwingen - mit dieser Entscheidung gab der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Freitag einem Münchner Recht. Der Kläger wollte Bayern dazu verpflichten, einen Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung am viel befahrenen Münchner Mittleren Ring zu erstellen. Dem Urteil zufolge müssen die EU-Mitgliedstaaten in einem solchen Aktionsplan keine Maßnahmen ergreifen, damit die Feinstaub-Grenzwerte nicht überschritten werden. Nötig sei lediglich, die Überschreitung der Grenzwerte "auf ein Minimum" zu verringern. (mbo/dpa)

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