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Politik: Festgaben vom Finanzminister

Berlin - Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat mit seinen Ideen zur Ausweitung der Steuerfreibeträge für Spender und höheren Übungsleiterpauschalen Unruhe in der Koalition ausgelöst. Zwar unterstützen prinzipiell beide Regierungsfraktionen sein Anliegen, gemeinnützige Arbeit und Spenden für mildtätige Zwecke stärker zu unterstützen.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat mit seinen Ideen zur Ausweitung der Steuerfreibeträge für Spender und höheren Übungsleiterpauschalen Unruhe in der Koalition ausgelöst. Zwar unterstützen prinzipiell beide Regierungsfraktionen sein Anliegen, gemeinnützige Arbeit und Spenden für mildtätige Zwecke stärker zu unterstützen. Schließlich wurde die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgehalten. Zeitpunkt, Form und Inhalt der Vorschläge von Steinbrück stoßen allerdings intern auf heftige Kritik.

Der SPD-Minister hatte beide Fraktionen mit der Veröffentlichung seines Zehn-Punkte-Programms „Hilfen für Helfer“ unmittelbar zum Parteitag der CDU überrascht. Weil es sich bei den zehn Punkten ausschließlich um neue und erweiterte Steuergeschenke für Spender und Vereine handelt, sprechen Unionspolitiker mehr oder weniger offen über einen „unfreundlichen Akt“ eines Sozialdemokraten zulasten des Regierungspartners Union. Dem wolle man offenbar vorführen, wer in der Regierung für Wohltaten zuständig ist. Aber auch in den eigenen Reihen grollt man Steinbrück. Denn was er öffentlichkeitswirksam als Weihnachtsgabe der SPD inszeniert hat, nimmt den Parlamentariern nun die Möglichkeit, im Gesetzgebungsverfahren in einigen Bereichen des Spendenrechts unliebsamen Wildwuchs zurückzuschneiden.

Dass Vereine und Spender bei genauerer Betrachtung nicht selten alles andere als das Allgemeinwohl im Auge haben, hatte Steinbrück selbst vor noch nicht allzu langer Zeit kritisiert und sogar damit begonnen, derartige Subventionen zu stutzen. Erst im Januar 2006 wies er etwa in einem Rundschreiben alle Finanzbehörden an, den Förderern von Kultureinrichtungen ab 2007 zu untersagen, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge von der Steuer abziehen können, wenn sie zusätzlich mit Freikarten beschenkt werden. Diese Anweisung macht der Minister nun kurzerhand rückgängig. Und noch eine Frage spielt keine Rolle mehr: Sachverständige seines Ministeriums hatten im Sommer wissen wollen, warum der Staat mit Steuersubventionen private Golf- und Segelklubs unterstützen oder wissenschaftliche Institute fördern soll, die sich über Umwege aus steuerbegünstigten gemeinnützigen Vereinen finanzieren, faktisch jedoch nur private Auftragsforschung betreiben. Auf diesbezügliche Anfragen erhielten Abgeordnete in Steinbrücks Haus die Auskunft, jetzt wolle man erst einmal Gutes tun. Zum Aufräumen im Spendensumpf sei später immer noch Zeit.

Zumindest in einem Punkt verabredete die Union diese Woche Widerstand: Gegen einen bisher unbekannten 300- Euro-Steuerfreibetrag für jeden, der 20 Stunden gemeinnützig tätig ist. Alles andere, heißt es, wird wohl im Gesetzgebungsverfahren abgesegnet. Schließlich sitze jeder Abgeordnete der Koalition im Aufsichtsrat mindestens eines gemeinnützigen Vereins.

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