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Finanzen: Erbschaftsteuer wird reformiert

Die Bundesregierung hat eine Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Ab Januar kommenden Jahres soll Unternehmensnachfolgern, die einen Betrieb zehn Jahre lang erfolgreich weiterführen, die Erbschaft- und Schenkungsteuer vollständig erlassen werden.

Berlin - Dem Gesetzesentwurf zufolge sollen im Erbfall jedes Jahr, in dem eine Firma fortbesteht, zehn Prozent weniger Steuern fällig werden. Nach zehn Jahren fällt die Steuer komplett weg. In dieser Zeit wird die Steuer zinslos gestundet. Voraussetzung für eine solche Entlasung ist, dass der Nachfolger in dem ihm vererbten oder geschenkten Unternehmen Arbeitsplätze erhält. Zugleich soll der Freibetrag aber von 225.000 Euro auf 100.000 Euro abgesenkt werden.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos erklärte, gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die oft über Generationen als Familienbetrieb geführt würden, könne der Unternehmensübergang aus steuerlichen Gründen zur Existenzfrage werden. Mit der Reform leiste die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag, diese Unternehmen zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern, erklärte er. Glos verwies auf Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn, wonach in Zunkunft jährlich in mehr als 70.000 Betrieben mit rund 700.000 Beschäftigten die Nachfolgefrage zu lösen sei. 44 Prozent dieser Firmen gehen dem Institut zufolge an Familienmitglieder. (tso/AFP)

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