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Finanzhilfen: EU-Kommission stoppt Zahlungen für Bulgarien

Die Europäische Union hat offenbar keine Lust mehr, Geld in ein Fass ohne Boden zu pumpen. Die EU-Kommission stoppte Zahlungen an den EU-Neuling Bulgarien in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro. Die Opposition in Sofia beantragte ein Misstrauensvotum gegen die Regierung.

Die Europäische Union hat Finanzhilfen für Bulgarien im Umfang von rund einer halben Milliarde Euro wegen Korruption und krimineller Machenschaften gestoppt. Erstmals setzte die EU-Kommission Zahlungen an ein Mitgliedsland bis auf weiteres aus, weil der Verbleib der Mittel nicht ausreichend kontrollierbar ist.

"Der Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Korruption zeigt nicht genug Ergebnisse", sagte der Sprecher von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, Johannes Laitenberger, anlässlich der Vorstellung des ungewöhnlich scharf formulierten Fortschrittsberichts. Bulgarien gehört seit gut 18 Monaten der EU an. Das zweite Neumitglied Rumänien steht zwar auch wegen Versäumnissen im Kampf gegen Korruption in der Kritik, muss aber vorerst keine Konsequenzen fürchten.

Kommission kürzt vor allem beim Aufbau von Institutionen

Die Kommission entzog zwei bulgarischen Regierungsagenturen die Akkreditierung. Das bedeutet, dass rund 250 Millionen Euro nicht ausgezahlt werden, mit denen der Aufbau von Institutionen unterstützt werden sollte. Außerdem wurden 115 Millionen Euro aus einem vor allem für Straßenbau bestimmten Fonds auf Eis gelegt. 121 Millionen Euro für die Landwirtschaft werden ebenfalls bis auf weiteres nicht überwiesen. Nach Angaben des Sprechers sollen die Zahlungen wieder aufgenommen werden, sobald die Regierung in Sofia die nötigen Maßnahmen ergriffen hat.

Unmittelbar vor der Veröffentlichung des Berichts beantragte die bulgarische Opposition im Parlament in Sofia ein Misstrauensvotum gegen die Regierung von Ministerpräsident Sergej Stanischew. Die von Sozialisten geführte Regierung habe mit ihrer Politik dem Land und seinen Menschen "moralische und finanzielle Schäden zugefügt". So begründeten die rechtsgerichteten Parteien diesen sechsten Misstrauensantrag nach dem Amtsantritt des Kabinetts im August 2005. (nim/dpa/AFP)

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