zum Hauptinhalt

Finanzhof-Urteil: Kindergeldanspruch auch bei Vollzeitarbeit

Der Bundesfinanzhof hat die Rechte von Eltern gestärkt, deren Kinder vorübergehend oder dauerhaft einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.

München - Der Bundesfinanzhof hat Kindergeld auch Eltern zugebilligt, deren Nachwuchs ganz oder vorübergehend Vollzeit arbeitet. Sofern die gesamten Einkünfte und Bezüge jährlich den Grenzbetrag von 7680 Euro nicht übersteigen, bestehe abweichend von der bisherigen Rechtsprechung Anspruch auf Kindergeld, entschied das Gericht (AZ: III R 15/06). Der Grenzbetrag ist im Einkommensteuerrecht geregelt und legt fest, ob ein Kindergeldanspruch besteht oder nicht.

Nach bisheriger Rechtsprechung bekamen Eltern für die Monate kein Kindergeld, in denen ihr Nachwuchs einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachging. Der Bundesfinanzhof war der Auffassung, ein vollzeiterwerbstätiges Kind könne selbst für seinen Unterhalt sorgen, so dass eine Entlastung der Eltern durch Kindergeld nicht gerechtfertigt sei. Nunmehr allerdings kamen die Richter zu dem Schluss, dass die gearbeitete Zeit bei der Beschäftigung nicht in letzter Hinsicht ausschlaggebend ist, sondern dass der Jahresgrenzbetrag berücksichtigt werden muss. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false