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Politik: Finanzminister Eichel hofft, durch die Reform Wachstum und Beschäftigung anzukurbeln

Die Überraschung vor Weihnachten ist gelungen. Der Bundesfinanzminister wird nicht nur die großen Unternehmen ab 2001 - wie erwartet - steuerlich entlasten, er will auch die dritte Stufe der Einkommensteuerreform auf das Jahr 2001 vorziehen und in den Jahren 2003 und 2005 die Steuern weiter senken.

Die Überraschung vor Weihnachten ist gelungen. Der Bundesfinanzminister wird nicht nur die großen Unternehmen ab 2001 - wie erwartet - steuerlich entlasten, er will auch die dritte Stufe der Einkommensteuerreform auf das Jahr 2001 vorziehen und in den Jahren 2003 und 2005 die Steuern weiter senken. Insgesamt will Eichel die Steuerzahler - die Unternehmen und die Bürger - in den Jahren 2001 bis 2005 zusätzlich um 42,5 Milliarden Mark netto entlasten. Rechnet man von 1998 an, sind es sogar 70 Milliarden Mark netto. Geld, das ihm in seinem Staatssäckel fehlen wird. Eichel will deshalb auch in den nächsten Jahren an seinem strikten Sparkurs festhalten. Andererseits erwartet die Bundesregierung durch die Steuerreformen auch Impulse für die Wirtschaft, mehr Wachstum und Beschäftigung und damit auch höhere Steuereinnahmen.

Die Bundesregierung hat, was das Bündnis für Arbeit betrifft, also ihre Hausaufgaben gemacht. So sieht es zumindest der Bundeskanzler: Er hatte versprochen, dass die Unternehmen nur noch mit rund 35 Prozent belastet werden sollten. Mit rund 38 Prozent, die bei Aktiengesellschaften künftig zu Grunde gelegt werden, schafft er es nicht ganz. Zumindest hat er aber die Reform zum 1. Januar 2001 auf den Weg gebracht.

Damit aber auch kleinere Personengesellschaften von der Steuerreform Nutzen haben, will die Bundesregierung nicht nur die Körperschaftsteuer, sondern auch die Einkommensteuer senken. Schon im Jahr 2001 können sich Arbeitnehmer und Unternehmer deshalb über Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer freuen. Denn dann soll der Eingangsteuersatz auf 19,9 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 48,5 Prozent sinken. Damit würde ihre Steuerlast schon ein Jahr früher als bisher vorgesehen um 27,4 Milliarden Mark gesenkt. Und dann geht es bis 2005 noch weiter nach unten: Ab dem Jahr 2003 soll der Eingangsteuersatz dann um weitere 2,9 Prozentpunkte auf 17 Prozent und der Höchststeuersatz von 48,5 auf 47 Prozent gesenkt werden. Bei der letzten Stufe im Jahr 2005 fällt die Einkommensteuer in der ganzen Bandbreite weiter: Der Eingangsteuersatz soll dann nur noch 15 und der Höchststeuersatz 45 Prozentpunkte betragen. Insgesamt ergibt das, so der Finanzminister, eine zusätzliche Entlastung über die Jahre von 34,2 Milliarden Mark.

Verbesserung für die Familien

Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 Mark bedeutet dies gegenüber 1998 eine Verbesserung bei der Lohnsteuer einschließlich der Zulagen beim Kindergeld von 4026 Mark im Jahr 2001 und von 5794 Mark im Jahr 2005. Auch wer als lediger Kioskbetreiber auf ein zu versteuerndes Einkommen von 45 000 Mark kommt, profitiert von der Einkommensteuerreform, denn seine Steuerlast (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag) sinkt von 9343 Mark im Jahr 2000 auf 7728 Mark im Jahr 2005.

Genau diesen Effekt wollten die Grünen erreichen. Sie hatten befürchtet, dass bei allen Bemühungen der Bundesregierung, die Steuern zu senken, gerade die kleinen Betriebe mit einem Gewinn unter 48 000 Mark nicht entlastet würden, da sie keine Gewerbesteuer zahlen und von Modellen, bei denen die Gewerbesteuerschuld mit der Einkommensteuerschuld verrechnet werden, nicht profitieren können.

Bei größeren Personengesellschaften, die mit einem Jahresgewinn von über 48 000 Mark gewerbesteuerpflichtig sind, soll nämlich die Einkommensteuerschuld durch die Verrechnung der Gewerbesteuer gemindert werden können. Personengesellschaften sollen aber auch, so der Finanzminister, das Wahlrecht haben, sich wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen.

Geht eine Personengesellschaft auf diese Option nicht ein, können sie wie bisher die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehen. Neu ist, dass Personengesellschaften zum 1. Januar 2001 einen Teil ihrer Gewerbesteuer in pauschalierter Form direkt mit ihrer Einkommensteuerschuld verrechnen können. Die Gewerbesteuer, die wichtigste Steuer für die Kommunen, wird damit nicht angetastet, und die Finanzen der Städte und Kommunen nur indirekt über geringe Einnahmen aus der Einkommensteuer geschmälert. Die FDP hätte es gerne gesehen, dass die Gewerbesteuer abgeschafft wird.

Personengesellschaften können sich aber auch wie Körperschaften - AGs und GmbHs - besteuern lassen. Für sie gilt dann die auf 25 Prozent gesenkte Körperschaftsteuer zuzüglich der jeweiligen Gewerbesteuer und des Solidaritätszuschlages. Dies kommt einer Steuerbelastung von rund 38 Prozent gleich. Heute bezahlen Kapitalgesellschaften für einbehaltene Gewinne rund 52 Prozent Steuern. Für Unternehmen, bei denen eine Betriebsübergabe ansteht, empfiehlt sich dieser Schritt allerdings nicht, denn sie stellten sich bei der Erbschaftsteuer schlechter.

Bei Aktiengesellschaften und GmbHs verändert sich aber nicht nur der Körperschaftsteursatz für einbehaltene Gewinne. Für ausgeschüttete Gewinne gilt künftig nicht mehr das Anrechnungsverfahren, sondern das Halbeinkünfteverfahren (siehe links unten stehendes Raster).

Die Steuerreform sieht nicht nur Entlastungen für die Unternehmen vor. Eichel will vor allem die degressive Abschreibung für bewegliche Betriebsanlagen von 30 auf 20 Prozent (13 Milliarden), die lineare Abschreibung für Gebäude im Betriebsvermögen von vier auf drei Prozent (500 Millionen) senken. Insgesamt werden die Unternehmen netto um 8,3 Milliarden Mark entlastet.

Karin Birk

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