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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

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Finanzspritzen: Schäuble verteidigt Euro-Hilfe vor Verfassungsgericht

Verletzen Hilfen für notleidende Euro-Staaten das Grundgesetz? Der Finanzminister verteidigt die Milliarden-Spritzen vor dem Bundesverfassungsgericht. Für die Regierung war ein Eingreifen unabdingbar um einen Flächenbrand zu vermeiden.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Finanzhilfen für Griechenland und andere notleidende Euro-Staaten verteidigt. "Eine gemeinsame Währung kommt nicht ohne Solidarität der Mitglieder aus", sagte Schäuble am Dienstag in der mündlichen Verhandlung über die deutsche Beteiligung an den Hilfsmaßnahmen. Diese Solidarität müsse klaren Regeln gehorchen und helfen, die Ursachen der Probleme zu beseitigen.

Die Auswirkungen der Krise auf die Stabilität des Finanzsystems hätten sich nicht abschätzen lassen, sagte Schäuble. Angesichts einer drohenden Zahlungsunfähigkeit habe sich den Regierungen die Frage gestellt, "ob es verantwortbar ist, die Belastbarkeit der Märkte in dieser Situation zu testen".

Aus "globaler Vernetzung der Finanzmärkte und einem gewissen Herdenverhalten" sei die Gefahr entstanden, dass sich andere Länder in der Schuldenkrise ansteckten, sagte Schäuble. Deshalb seien die Finanzhilfen erforderlich gewesen.

Der CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie eine Gruppe von Professoren haben in Karlsruhe gegen die deutsche Beteiligung an den Hilfspaketen geklagt. Die Maßnahmen verletzten "die Fundamentalnormen der europäischen Währungsverfassung", sagte Gauweilers Prozessvertreter Dieter Murswiek. Die Kläger sehen unter anderem die Grundrecht auf demokratische Legitimation verletzt. Die Zustimmung zum "Rettungsschirm" sei vom Bundestag in einer "Zwangssituation" beschlossen worden, "in der er zu einer freien Entscheidung nicht in der Lage war", so Murswiek.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle betonte, es gehe in dem Verfahren um die verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Übernahme von Gewährleistungen. "Über die Zukunft Europas und die richtige ökonomische Strategie zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise wird dagegen in Karlsruhe nicht verhandelt", so Voßkuhle. "Das ist Aufgabe der Politik und nicht der Rechtsprechung." (dpa)

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