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Politik: Fischer plant neue Streich-Liste für Arzneien - Die Ministerin will Kostenpflicht für unwirtschaftliche Medikamente

Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) will weitere Arzneimittel aus dem Kassenkatalog streichen und dafür die seit 1990 geltende Negativliste für als unwirtschaftlich eingestufte Medikamente erweitern. Wie ihr Ministerium am Dienstag in Berlin mitteilte, wird die bereits unter Fischers Amtsvorgänger Horst Seehofer (CSU) begonnene Neufassung der Negativliste derzeit weiter aktualisiert.

Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) will weitere Arzneimittel aus dem Kassenkatalog streichen und dafür die seit 1990 geltende Negativliste für als unwirtschaftlich eingestufte Medikamente erweitern. Wie ihr Ministerium am Dienstag in Berlin mitteilte, wird die bereits unter Fischers Amtsvorgänger Horst Seehofer (CSU) begonnene Neufassung der Negativliste derzeit weiter aktualisiert. Der Bundesrat soll noch vor der Sommerpause über die neue Negativliste entscheiden. Fischer erwartet, dass sie dort die notwendige Mehrheit findet.

Ziel sei es, die Krankenkassen und damit die Beitragszahler zügig "von unnötigen Arzneimittelausgaben zu entlasten", sagte Fischer. Die Liste soll unwirtschaftliche Medikamente aus dem Kassenkatalog ausschließen. Ärzte dürfen diese Mittel nicht auf Kosten der Krankenkassen verordnen. Es widerspreche dem Solidaritätsgedanken der Krankenversicherung, solche Arzneimittel zu Lasten aller Beitragszahler zu verordnen, erklärte das Ministerium. Welche und wie viele Mittel neu in die Negativliste kommen, konnte das Ministerium noch nicht sagen.

Fischer hatte bei ihrer Gesundheitsreform 2000 zunächst eine so genannte Positivliste geplant. Dabei dürfen Ärzte nur noch Medikamente auf Kassenkosten verschreiben, die auf dieser Liste stehen. Die Positivliste ist aber vorerst am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert. Zwar strebt Fischer mittelfristig weiter eine Positivliste an, in der Zwischenzeit will sie aber die neue Negativliste einführen. Allerdings braucht sie auch dafür die Zustimmung des Bundesrates.

Als unwirtschaftlich gelten nach Angaben des Ministeriums Arzneimittel, die Bestandteile enthalten, die nicht für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken notwendig seien. Gleiches gelte für Mittel, deren Wirkungen wegen einer Vielzahl von Wirkstoffen nicht ausreichend sicher beurteilt werden könnten oder deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen sei. Die Negativliste von 1990 gilt als veraltet.

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