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Politik: Fischer will Zusatzleistungen - Heime sollen Qualitätsstandards einführen - Karlsruhe führt Prüfung der Verfassungsmäßigkeit durch

Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Grüne) will die Leistungen der Pflegeversicherung ausweiten. Wer demenzkranke, also geistig verwirrte, Angehörige zu Hause pflegt, soll künftig ein Mal pro Woche einen Tag zum Ausspannen bekommen.

Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Grüne) will die Leistungen der Pflegeversicherung ausweiten. Wer demenzkranke, also geistig verwirrte, Angehörige zu Hause pflegt, soll künftig ein Mal pro Woche einen Tag zum Ausspannen bekommen. Zugleich soll ein neues Gesetz die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Diensten sicherstellen und verbessern. Beide Pläne stellte die Ministerin am Freitag in Berlin vor. Eine neue Diskussion über höhere Beitragssätze als Folge der Leistungsausweitung lehnte sie ab. Altersverwirrte Menschen, die einen besonders hohen Betreuungsbedarf haben, sollen nach den Plänen Fischers ein Mal wöchentlich in die Obhut von Pflegestellen gebracht werden können, ohne dass dies - wie bisher - mit den Leistungen der häuslichen Pflege verrechnet wird. Fischer will damit nicht nur die Angehörigen entlasten, sondern auch die Tagespflegestellen fördern.

Unterdessen gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt, in den nächsten Monaten über die Verfassungsmäßigkeit der 1994 eingeführten Pflegeversicherung verhandeln zu wollen. In den zwölf für die Verhandlng ausgewählten Verfassungsbeschweden geht es unter anderm um die Beitragshöhe für Ehegatten. Der Vizepräsident des Gerichts, Jürgen Papier, kündigte eine mündliche Anhörung noch vor der Sommerpause an.

Nach Fischers Angaben leben etwa 500 000 Demenzkranke zu Hause. Lediglich 7000 nahmen bislang die so genannte Teilstationäre Pflege in Anspruch, obwohl es dafür fast 13 000 Tagespflege-Plätze gebe. Die Ministerin geht davon aus, dass von dem Angebot nach und nach bis zu 130 000 Betroffene Gebrauch machen. Dies würde rund 500 Millionen Mark jährlich kosten; ein Betrag, der die Pflegeversicherung nach den Worten Fischers zunächst "nicht in einen problematischen Bereich" bringe. Im vergangenen Jahr hatten die Pflegekassen erstmals mehr ausgegeben als eingenommen. Das Defizit von 440 Millionen Mark konnte aber - ohne Rückgriff auf das Finanzpolster von rund neun Milliarden Mark - noch problemlos aus den Zinserträgen gedeckt werden.

Fischer verwahrte sich nachdrücklich gegen die Auffassung, dass die Pflegekassen auch für alle Pflegeleistungen gerade stehen müssten. Die Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung entlasse keinen der anderen Beteiligten - etwa die Kommunen - aus ihrer Verantwortung. Gerade die Kommunen seien durch die Einführung der Pflegeversicherung massiv entlastet worden.

Bei der Qualitätssicherung in der Pflege will Fischer durch einen gesetzlichen Rahmen ein "hohes Betreuungsniveau" sicherstellen und dazu "klare Standards definieren, die für alle Beteiligten verbindlich sind". Zwar soll primär die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen gestärkt werden, doch sind auch schärfere Kontrollen und Sanktionen bei gravierenden Missständen vorgesehen. Fischer geht davon aus, dass ihre Vorstellungen noch in der ersten Jahreshälfte auf den parlamentarischen Weg gebracht werden können.

Fischer stellte Eckpunkte für ein "Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Pflege" für die 8 500 Heime und 13 000 Sozialstationen vor. Dabei setzt die Ministerin auf die Mitwirkung der Heime und Träger, die selbst Programme zur Qualitätssicherung entwickeln sollen. Standards dafür sollen in Verträgen zwischen Bewohnern oder Angehörigen mit den Heimen vereinbart werden. So sollen die Betreiber bewegt werden, die "Qualitätssicherung als ständige Frage auf der Tagesordnung" zu halten. Die Pflegeversicherungen sollen zudem "Vertrauensleute" einsetzen, bei denen Bewohner und Angehörige sich informieren oder beklagen können. Die "polizeilichen" Mittel, also die Heimaufsicht, sollen in dem Konzept hintanstehen und nur bei Missständen eingesetzt werden.

ukn

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