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Politik: Flieger-Anwärter fliegen raus

Die Luftwaffe hat zu wenig Maschinen und zu viele Piloten – Auszubildende bleiben auf der Strecke

Der 8. Dezember letzten Jahres bedeutete einen schweren Schlag für 42 Anwärter des Fliegerischen Dienstes in der Luftwaffe. An diesem Tag erklärte eine Abordnung des Personalamtes der Bundeswehr aus Köln diesen unerwartet, dass sie ihre Ausbildung zum Piloten oder Waffensystemoffizier eines Kampfjets nicht fortsetzen können. Das bestätigte jetzt auch ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Unter diese Entscheidung fielen vor allem die Anwärter der Geburtsjahrgänge 1976 bis 1980, sagt einer der Betroffenen. Ob gerade in der Grundausbildung, im Studium oder in der Fluganwärterstaffel, – die gesamte Jetgruppe sei von der Neuerung berührt.

Der Sprecher des Verteidigungsministeriums räumt denn auch ein: „Durch eine Umstrukturierung in der Luftwaffe haben wir zu viele Anwärter. Nach einer Entscheidung des Ministers werden sowohl zwei Tornado-Geschwader geschlossen, als auch die Marine-Flieger in die Luftwaffe übernommen. Das bedeutet, es gibt zu wenig Maschinen für zu viele Piloten.“ Deswegen könnten nicht alle ihre Ausbildung beenden.

Der Münchner Rechtsanwalt Willi Weber, der einige der Betroffenen vertritt, sieht darin „einen klaren Verstoß gegen die Fürsorge-Pflicht der Bundeswehr als Dienstherr“. In ihrem Vertrag sei ihnen zugesichert worden, im Fliegerischen Dienst ausgebildet zu werden. „Jetzt versucht man aber, sie wieder loszuwerden.“

Die Auswahl der zu Entlassenden ist offenbar nur bedingt nach deren Leistungen getroffen worden. Beispielsweise wurde ein Anwärter entlassen, obwohl er vor kurzem für seine bisherigen Leistungen ausgezeichnet worden ist. Ein Offizier einer spanischen Delegation habe ihm als bestem Anwärter des Fliegerischen Dienstes einen Ehrendolch überreicht, beklagt sich der Mann und erzählt von einem anderen Anwärter, der ebenfalls wegrationalisiert worden sei, obwohl er bereits über erste Flugerfahrung verfügte und kurz davor gestanden habe, seine Ausbildung in den Vereinigten Staaten fortzusetzen. Dafür sei ein Anwärter übernommen worden, der noch ziemlich am Anfang seiner Ausbildung sei.

Der Anwalt vermutet, dass bei einigen von denen, die übernommen wurden, „auch Vitamin B im Spiel war“. Das Ministerium erklärt: „Die Auswahl der Anwärter erfolgt durch eine Aufstellung von Leistung, Eignung und Bedarf. Und der Bedarf besteht eben durch die Neuerungen nicht mehr.“

Nach bisherigen Informationen ist noch nicht geklärt, was aus den bisherigen Anwärtern werden soll. Ihnen sei angeboten worden, in den Bereich Hubschrauber des Heeres überzuwechseln, berichtet der Anwalt. Weber sieht dies aber als schwierig an. „Die Plätze im Bereich Heeresflieger sind begrenzt. Mehr als zehn bis 15 Plätze werden dort nach meiner Meinung nicht vorhanden sein.“ Auch im Bereich Transportflugzeuge gibt es nach der Aussage von Betroffenen kaum Möglichkeiten unterzukommen. Dort liefen eigene Ausbildungen, und die Plätze seien auch dementsprechend ausgelastet.

Der Sprecher des Verteidigungsministeriums sagt dazu lediglich, dass den Betroffenen auf jeden Fall Möglichkeiten zum Wechsel in andere Bereiche der Bundeswehr in Aussicht gestellt würden. Oder man lasse sie vor Ablauf ihrer Vertragszeit aus der Truppe ausscheiden.

Sebastian Volkmer

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