zum Hauptinhalt

Politik: Flowtex-Prozess: Stuttgart muss nicht haften

Karlsruhe - Das Land Baden-Württemberg muss nicht für die 1,1 Milliarden Euro Schaden haften, die Banken und Leasinggesellschaften im Flowtex-Betrugsskandal geltend machen. Die zweite Zivilkammer des Karlsruher Landgerichts hat am Dienstag die Klage in erster Instanz abgewiesen und damit den größten Amtshaftungsprozess der deutschen Rechtsgeschichte vorerst abgeschlossen.

Karlsruhe - Das Land Baden-Württemberg muss nicht für die 1,1 Milliarden Euro Schaden haften, die Banken und Leasinggesellschaften im Flowtex-Betrugsskandal geltend machen. Die zweite Zivilkammer des Karlsruher Landgerichts hat am Dienstag die Klage in erster Instanz abgewiesen und damit den größten Amtshaftungsprozess der deutschen Rechtsgeschichte vorerst abgeschlossen.

Die Richter kamen zur Erkenntnis, dass Betriebsprüfer zwar frühzeitig Unregelmäßigkeiten im Unternehmen des schon im September 2002 zu elf Jahren Haft verurteilten Manfred Schmider festgestellt hatten. Den massiven Betrug mit fingierten Bohrgeräten und das Schneeballsystem ihrer Finanzierung hätten sie jedoch nicht durchschaut. Deshalb könne man den Prüfern weder Beihilfe zum Betrug noch Amtsmissbrauch vorwerfen. Auch wenn ihnen Fehler unterlaufen seien, führe dies nicht zu einer Haftung des Landes Baden-Württemberg. Die Kläger, ein Konsortium aus 113 Gläubigern, hatte demgegenüber geltend gemacht, dass die Betriebsprüfer den Betrug bereits 1996 erkannt, aber nicht gehandelt hätten.

An dem für den Stuttgarter Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) günstigen Urteil ändert auch nichts, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe erst vor wenigen Tagen den Weg für einen Strafprozess frei gemacht hat. Einer der Betriebsprüfer kann nun wegen des Verdachts auf Betrug angeklagt werden. Die Zivilkammer deutete aber an, dass der Strafprozess durchaus Auswirkungen haben könnte, dafür müssten die Kläger aber in die Berufung gehen. Ob sie sich dazu durchringen, ist ungewiss. „Erst analysieren wir die 190-seitige Urteilsbegründung“, sagte deren Anwalt Bertram Wolf dem Tagesspiegel. Finanzielle Hürden bestehen für die Kläger nicht mehr: Durch eine Gesetzesänderung bei den Prozesskosten müssten die Kläger für ein etwaiges Berufungsverfahren nur zwei bis drei Millionen statt wie für den jetzigen Prozess rund 30 Millionen Euro zahlen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false