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Die Bildkombo zeigt die am 21.12.2016 vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Fahndungsfotos des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri.

© dpa

Berliner Attentäter: Bamf-Präsidentin sieht im Fall Amri keine Fehler ihrer Behörde

Dem Flüchtlingsamt war bewusst, dass Anis Amri mit zahlreichen Alias-Namen unterwegs war und als Gefährder eingestuft wurde. Seine Aufenthaltsgenehmigung sei dennoch richtig gewesen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sieht im Fall des Berliner Attentäters Anis Amri keine eigenen Versäumnisse. Amri hatte im vergangenen April eine Aufenthaltsgenehmigung vom Bamf erhalten, obwohl bekannt war, dass er mit zahlreichen Alias-Namen unterwegs war und als Gefährder eingestuft wurde. „Mit der Verleihung einer solchen Gestattung geht kein positives Werturteil einher“, sagte die neue Bamf-Präsidentin Jutta Cordt den „Ruhr Nachrichten“ (Mittwoch).

„Die Gestattung sichert die Durchführung seines Asylverfahrens aufenthaltsrechtlich ab.“ Das Bundesamt in Nürnberg habe „den Asylantrag binnen vier Wochen als offensichtlich unbegründet abgelehnt. In der Ablehnung sind die bis dahin bekannten Alias-Namen ausdrücklich aufgeführt.“ Der Tunesier Amri hatte am 19. Dezember 2016 auf einem Weihnachtsmarkt in Berlin den schwersten islamistischen Anschlag auf deutschem Boden mit zwölf Toten verübt.

Bundesamt verteidigt Abschiebungen nach Afghanistan

In einem anderen Interview hat Cordt die umstrittenen Abschiebungen nach Afghanistan verteidigt. "Es gibt in Afghanistan Gebiete, die als vergleichsweise sicher gelten", sagte sie der "Passauer Neuen Presse" vom Mittwoch. "Es gibt inländische Fluchtalternativen." Bedenken wegen der Sicherheitslage werde dadurch Rechnung getragen, dass im Rahmen des Asylverfahrens in jedem Einzelfall Schutzansprüche und Abschiebehindernisse geprüft würden. "Im letzten Jahr sind zudem deutlich mehr als 3000 Menschen freiwillig in das Land zurückgekehrt", sagte die Bamf-Präsidentin.

Zuletzt war in den Bundesländern der Widerstand gegen die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan gewachsen. Berichten zufolge zweifeln neben Schleswig-Holstein und Berlin inzwischen auch Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz an der Sicherheitslage in Afghanistan. Auslöser sind unter anderem Berichte der Vereinten Nationen über eine sich verschlechternde Sicherheitslage in dem Krisenstaat. Das Bundesinnenministerium hatte nach Abschluss eines Rückführungsabkommens mit Afghanistan im Oktober die Bundesländer aufgefordert, abgelehnte Asylbewerber konsequent abzuschieben.

Im Dezember wurde mit Sammelabschiebungen begonnen. Das Vorgehen ist umstritten, weil sich in weiten Teilen Afghanistans Regierungstruppen und radikalislamischen Taliban bekämpfen. Auch die Anschlagsgefahr ist groß. Die Bundesregierung sieht dennoch keinen Grund für einen Abschiebestopp. Auch Cordt bekräftigte, die Bundesregierung halte an ihrer Auffassung fest, "dass Rückführungen nach Afghanistan verantwortungsvoll, aber konsequent durchgeführt und fortgesetzt werden müssen". (AFP, dpa)

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