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Fluggast-Daten: Was die Einigung für die Reisenden bedeutet

Bis zu 34 persönliche Daten von Flugreisenden in die USA gehen künftig an das FBI und andere US-Sicherheitsbehörden. Das neue System ist vorläufig; es soll bis Juli 2007 durch ein endgültiges Abkommen ersetzt werden. Tagesspiegel Online gibt einen Überblick.

Um welche Daten geht es?

Konkret geht es um bis zu 34 persönliche Daten, die Reisende in die USA beim Ticketkauf angeben müssen. Darunter sind Name und Anschrift des Flugpassagiers sowie Kreditkartennummer und E-Mail-Adresse. Zudem ist ersichtlich, mit wie vielen Koffern der Passagier reist und ob er das Ticket in letzter Minute gekauft hat. Auch Angaben zum Flugmeilen-Konto können abgerufen werden. Wie bisher gilt die Grundsatzregel, dass Daten, die "Rückschlüsse auf die Religion" zulassen, nicht für Ermittlungen verwendet werden dürfen. Dazu zählt etwa das gewünschte Bordmenü.

Wer erhält Zugriff auf die Daten?

Die Daten gehen weiterhin an den US-Zoll, der dem Ministerium für Heimatschutz als oberster Anti-Terrorbehörde der USA untersteht. Dieser kann die Angaben künftig laut Abkommen "leichter weitergeben". Damit können die Daten gemäß US-Gesetz an alle US-Sicherheitsbehörden verteilt werden, auch an die US-Bundespolizei FBI. Nach dem Abkommen von 2004 konnte der Zoll die Daten nur von "Fall zu Fall" weitergeben.

Wer gibt die Daten weiter?

Durchgesetzt hat die EU, dass die Airlines künftig die Daten an das US-Heimatschutzministerium weitergeben sollen, sobald es ein "zufriedenstellendes System" dafür gibt. Bisher haben die USA einen automatischen elektronischen Zugriff.

Was machen die USA mit den Daten?

Die USA können die Daten zum Kampf gegen den Terrorismus sowie zur Prävention nutzen. Daneben können US-Ermittler die Daten aber auch in "schweren Fällen von Kriminalität" einsetzen, wie etwa gegen organisierte Kriminalität. Bisher konnten die Angaben bis zu dreieinhalb Jahre in den USA gespeichert werden. Dies soll nun neu verhandelt werden; die USA dringen auf eine deutlich längere Speicherung.

Wie steht es mit dem Datenschutz?

Diese Frage ist umstritten. In dem Abkommen sichern die USA lediglich ein "angemessenes Nivau" für den Datenschutz zu. Während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries "keine Bedenken" hat, warnten EU-Parlamentarier vor einer nahezu unbeschränkten Weitergabe der Daten in den USA. Das EU-Parlament hatte ursprünglich versucht, wegen Datenschutzbedenken das gesamte Abkommen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu kippen. Allerdings bemängelte der EuGH nur die formale Grundlage des Abkommens, womit die alten Regeln zum 30. September ausliefen. (tso/AFP)

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