zum Hauptinhalt

Föderalismus: Bund soll Geld für Bildung geben dürfen

Der Bund soll nun doch direkt in Kommunen und Ländern investieren dürfen, wo er auch Gesetzgebungskompetenezen hat. Darauf wollen sich die Bundesländer offenbar einigen. Bisher waren sie strikt gegen eine mögliche Einmischung des Bundes bei der Bildungspolitik.

Die Bundesländer wollen offenbar für einen kurzen Zeitraum ein föderales Prinzip aufheben, für das sie selbst noch vor wenigen Jahren vehement gestritten haben. Es geht um die grundgesetzliche Festlegung der Föderalismuskommission I darauf, dass der Bund in den Kommunen und Ländern nur dort direkt investieren darf, wo er auch Gesetzgebungskompetenzen hat. Bislang haben die Länder – trotz heftiger Schelte von vielen Bildungspolitikern – auf dieser Trennung beharrt, um eine Einmischung des Bundes in die Bildungspolitik und die Schulpolitik der Bundesländer zu verhindern.

Nun soll diese Trennung aufgeweicht werden. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) plädierte am Freitag wegen der derzeit unsicheren Umsetzung der Schulinvestitionen im Rahmen des Konjunkturpaketes II für eine Verfassungsänderung. „Dafür setzt sich der Ministerpräsident zusammen mit anderen Bundesländern ein“, sagte ein Sprecher von Wulff.

In der Tat wollen die Chefs der Staatskanzleien aller Bundesländer den Grundgesetz-Artikel 104 b ändern. In Zukunft soll darin festgeschrieben werden, dass in Krisenzeiten Geld, welches der Bund zur Abwendung einer so genannten „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ investiert, auch dort eingesetzt werden darf, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenzen hat. Denn streng genommen könnten die Bundesmittel für Investitionen im Schulbereich des Konjunkturpaketes II im Augenblick nur in energetische Sanierungsmaßnahmen fließen. Eine Tafel darf damit nicht angeschafft werden. asi

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false