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Oettinger_Struck

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Föderalismuskommission: Schuldenreform in der Kaserne

Die Föderalismuskommission tagt zum vorletzten Mal – Protokoll einer aufgeschobenen Einigung.

Berlin - Peter Struck war mal Verteidigungsminister. Das hilft erklären, warum sich die Föderalismuskommission II am Donnerstag zu ihrer als entscheidend angekündigten Sitzung in der Julius-Leber- Kaserne in Berlin zusammenfand. Vielleicht dachte Struck, ein bisschen Kasernengeist könne da nicht schaden – ein Hauch von Gehorsam, Disziplin und Mannesmut sollte sich über die Kommission legen. Denn nach zwei Jahren endlos scheinender Debatten war zu Beginn der Sitzung keineswegs klar, ob sich die 32 Mitglieder der Kommission samt ihrer vielköpfigen Beamten-Entourage zu einer Neuregelung der Schuldenpolitik von Bund und Ländern würden durchringen können. Sie konnten auch nicht, wie sich dann spät am Abend herausstellte. Jedenfalls nicht ganz.

Mit einem vierzehnseitigen Kompromisspapier unterm Arm waren die Kommissionsvorsitzenden Struck und Günther Oettinger am frühen Nachmittag in die Kaserne marschiert. Vier neue Grundgesetzartikel hatten sich der baden-württembergische Ministerpräsident und der SPD-Fraktionschef ausgedacht, um die alte, recht wirkungslose Schuldenbremse in der Verfassung zu ersetzen. „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ So lautete der schwungvolle Kernsatz, und er klang hoffnungsfroh.

Ein Schuldenverbot, wie etwa von der FDP und Teilen der Union gefordert, versteckte sich allerdings nicht dahinter. Denn über den Grundsatz hinaus sollte Bund und Ländern ein Schuldenspielraum von zusammen 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr bleiben. Das wären derzeit zwölf Milliarden Euro. Immerhin ein deutlicher Einschnitt: Im wirtschaftlich guten Jahr 2007 zum Beispiel hatte allein der Bund noch mehr als 14 Milliarden Euro an neuen Krediten aufgenommen, 2006 waren es gar 38 Milliarden. Diesen Verschuldungsspielraum sollten der Bund zu 0,35 Prozent und die Länder zu 0,15 Prozent nutzen können. Eine konjunkturell bedingte Sonderverschuldung war zusätzlich vorgesehen, die aber in besseren Zeiten abgebaut werden sollte – so wie es Keynes einst gelehrt hatte. Auch an eine Art Notverschuldung in Krisenzeiten war gedacht – bei Naturkatastrophen etwa oder in Weltfinanzkrisen. Außergewöhnliche Ereignisse, die sich „der Kontrolle des Staates“ entziehen, wie es im Papier hieß.

Um allen Ländern die Zustimmung im Bundesrat zu ermöglichen, hatten Struck und Oettinger ein Finanzhilfepäckchen geschnürt. Für Bremen, das Saarland, Berlin, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt. Da grummelten zwar einige Ministerpräsidenten anderer Länder, aber der Bund war einverstanden. Und von dort sollte die Hälfte des Geldes kommen. Insgesamt sahen Struck und Oettinger sieben Milliarden Euro vor, verteilt auf sieben Jahre. Jeweils etwa ein Drittel für Bremen und das Saarland. Für Berlin sollten es im Jahr etwa 100 Millionen Euro sein. Die fünf Länder hätten dafür bis 2018 ausgeglichene Haushalte vorlegen müssen. Stramm militärisch schlugen Struck und Oettinger „ein strenges Begleitregime“ zur Kontrolle vor. Das alles missfiel dem obersten Zivilisten Berlins: Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit meldete Widerspruch an. Das sei zu wenig Geld, gab er lapidar zu Protokoll. Und erntete mal wieder ordentlich Protest.

Allerdings mauserte sich nicht Wowereit zum Buhmann des Abends – auf diese Rolle hatte sich Horst Seehofer vorbereitet. Der CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident, derzeit ohnehin auf dem Kriegspfad gegen Berlin, hatte sich für die Sitzung in der Kaserne den Stahlhelm aufgeschnallt. „Mit uns nicht, und so schon gar nicht“, lautete die Devise. Seehofer wählte den Kommisston und lieferte sich Wortgefechte mit Finanzminister Peer Steinbrück (SPD). Irgendwann musste Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) den Partner aus München daran erinnern, dass die Grundmelodie des Oettinger-Struck- Papiers in einer Koalitionsrunde zum Konjunkturpaket komponiert worden war. Und zwar im Beisein der CSU.

Irgendwie aber schien Seehofers Feldwebel-Nummer doch Erfolg zu haben. Nach stundenlangen Debatten und einer längeren Denkpause traten Oettinger und Struck am Abend vor die Tür und machten Meldung: Eine neue Regelung war geboren. Für die Länder soll ab 2020 die Nullverschuldung gelten. Ausnahmeregelungen inklusive, aber verbunden mit Tilgungspflichten. Das klang nach Verschärfung und in jedem Fall so, als ob Seehofer (und auch die FDP) Zugeständnisse bekommen hatten. Andererseits: 2020 ist ziemlich weit weg. Und was gilt für die Zeit bis dahin? Die Antwort blieb am Abend aus.

Für den Bund sollte es beim Spielraum von 0,35 Prozent bleiben. Die Finanzhilfe für die fünf schlimmsten Schuldensünder wurde erhöht und zeitlich gestreckt – 8,1 Milliarden Euro über neun Jahre hinweg. Finanziert aus der Umsatzsteuer, und zwar so, dass Seehofer daheim einigermaßen guten Gewissens behaupten kann, es werde kein Cent aus dem bayerischen Haushalt direkt nach Berlin fließen. Denn das Geld wird sozusagen schon abgezwackt, bevor es im bayerischen Etat verbucht wird. Ein gutes Ende also, weißer Rauch über der Julius-Leber-Kaserne? Leider nein. Der Generalissimo der deutschen Kassenwarte hatte Bedenken. Peer Steinbrück will noch mal nachrechnen. Denn für den Bund würde es etwas teurer mit dem Kompromiss am späten Abend. Die Kommission vertagte sich, ohne dass weitere Schüsse fielen.

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