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Föderalismusreform II: Beim Schuldenabbau bleiben viele Punkten offen

Bund und Länder streiten weiter über gemeinsame Wege aus der Schuldenfalle: Weder bei der angestrebten strengeren Schuldengrenze noch beim Abbau der Altlasten zeichnet sich ein Kompromiss ab. Dennoch sind CDU und SPD optimistisch.

Bei der Föderalismusreform II sind auch nach knapp eineinhalbjährigen Beratungen wichtige Punkte offen. Zu der künftigen Frage der Schuldengrenze steht eine endgültige Einigung noch aus, wie die Vorsitzenden der Föderalismuskommission, Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und SPD-Fraktionschef Peter Struck am Montag in Berlin sagten.

Einigkeit besteht den Angaben zufolge darin, dass Bund und Länder in den kommenden Jahren einen strukturiert ausgeglichenen Haushalt erreichen sollen. Inwieweit in dieser Zeit neue Schulden aufgenommen werden können, ist aber weiterhin unklar. Dies soll nun eine Arbeitsgruppe klären. Das von Struck und Oettinger vorgelegte Eckpunktepapier sieht außerdem ein Frühwarnsystem sowie einen Fonds vor, aus denen hoch verschuldete Länder Hilfen beim Abbau von Altschulden bekommen sollen. Ein solidarischer Abbau der angehäuften Altschulden von 1,5 Billionen Euro soll nunmehr erst in fünf bis sieben Jahren angegangen werden.

Die Beratungen im Bundestag sollen bis November abgeschlossen werden, Anfang kommenden Jahres soll dann der Bundesrat zustimmen. Damit sei gewährleistet, dass die Neuregelung, für die das Grundgesetz geändert werden muss, noch rechtzeitig vor dem Wahltermin 2009 in Kraft treten kann, sagte Struck. "Herr Oettinger und ich sind wild entschlossen, zu einem Ergebnis zu kommen." Auch Oettinger zeigte sich zuversichtlich: "Ich sehe eine Einigung für möglich an".

Konsolidierungspakt soll Schuldenländer entlasten

Um auch die notleidenden Länder zu gewinnen, schlagen Oettinger und Struck einen sogenannten Konsolidierungspakt vor. Ländern wie Bremen, dem Saarland und Schleswig-Holstein soll so zumindest beim Abbau der enormen Zinslasten geholfen werden. Der Fonds soll jährlich mit 1,0 Milliarden bis 1,2 Milliarden Euro ausgestattet und je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Die Hilfen sollen nicht konkret auf bestimmte Länder begrenzt werden, sondern abstrakt gelten für solche Fälle mit "außerordentlich hohen Zinszahlungen". Mit dem Konsolidierungspakt soll der Weg für ausgeglichene Haushalte ohne neue Schulden in allen 16 Bundesländern geebnet werden.

Zudem wird eine Neuverteilung der Steuerkompetenz vorgeschlagen. Die den Ländern zustehende Kfz-Steuer etwa soll an den Bund übertragen werden, die Kompetenz für die Grund- und die Grunderwerbsteuer könnte auf die Länder übergehen. Eine zentrale Bundessteuerverwaltung wird nicht vorgeschlagen. Ferner wird dafür plädiert, dass der Bund die Mehrzahl der Bundesstraßen an die Länder überträgt und sich auf die Zuständigkeit für Autobahnen und wenige Bundesstraßen beschränkt. (sf/AFP/dpa)

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