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Folter: CIA-Agenten sollen doch vor Gericht

Das US-Justizministerium will Foltervorwürfe gegen CIA-Agenten nun doch genauer untersuchen lassen. Präsident Obama hat dies bisher abgelehnt.

Die Verhörmethoden von CIA-Angestellten sollen erneut untersucht werden, hat das Amt für professionelle Verantwortlichkeit des US-Justizministeriums vorgeschlagen. Die Empfehlung des Amts beruht auf einem umfangreichen Bericht zum Missbrauch von Gefangen in Irak und Afghanistan, der am Montag vom US-Justizministerium veröffentlicht werden soll. Bereits gestern waren Details aus dem Bericht bekannt geworden: CIA-Angestellte hätten Gefangene mit Bohrmaschinen bedroht und Exekutionen vorgetäuscht.

Der Bericht wurde vom Generalinspekteur der CIA, John L. Helgerson, bereits im Jahr 2004 verfasst. Damals hatte das US-Justizministerium jedoch keinen Anlass zur Strafverfolgung gesehen. Justizminister Eric Holder hatte jedoch nach seinem Amtsantritt im November 2008 begonnen, diese Einschätzung zu revidieren. Er sei vom Ausmaß der berichteten Missbräuche tief betroffen und angewidert gewesen, sagten Mitarbeiter von Holder.

Nach einem Bericht der New York Times gilt es als wahrscheinlich, dass Holder in den nächsten Tagen bekannt geben wird, ob die Verfahren gegen CIA-Angestellte wieder aufgenommen werden. Seit Wochen mehren sich Anzeichen dafür, dass er dies tun möchte. Die Wiederaufnahme der juristischen Untersuchungen wäre ein Affront gegen Barack Obama, der sich gegen eine Strafverfolgung der CIA-Agenten ausgesprochen hatte.

Ein Sprecher der CIA, Paul Gimigliano, sagte, dass die Empfehlung zur Wiederaufnahme der Verfahren des US-Justizministeriums nicht bei der CIA eingegangen sei. Er wies daraufhin, dass der Bericht ursprünglich von der CIA zusammengestellt wurde.

Den CIA-Angestellten wird vorgeworfen, Gefangene körperlich und psychisch gefoltert zu haben. Laut Helgersons Bericht soll es dabei auch zu Todesfällen gekommen sein. So wurde ein hochrangiges Mitglied von al-Qaida mit vorgehaltener Waffe bedroht, was nach den Gesetzen der USA verboten ist. Ein Bundesrichter hatte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens angeordnet, dass der Bericht veröffentlicht werden müsse.

Quelle: ZEIT ONLINE

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