Politik : Folter: Peter Müller widerspricht Schäuble

18.12.2005 00:00 UhrVon Cordula Eubel, Matthias Meisner

Saarlands Ministerpräsident gegen Verwendung erpresster Aussagen / Grüne äußern aber Verständnis

Berlin - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat mit seinen Überlegungen, geheimdienstlich interessante Informationen zu nutzen, auch wenn sie womöglich unter Folter erlangt wurden, eine scharfe Debatte ausgelöst. Kritik kam außer von Linkspartei und FDP auch von der SPD, die Union ist in der Frage gespalten. Überraschend äußerte die Grünen-Innenexpertin Silke Stokar Verständnis für Schäubles Position.

Stokar sagte dem Tagesspiegel am Sonntag, sie plädiere in dieser Debatte für mehr Realitätssinn. Es sei „nicht möglich, in Sicherheitsfragen nur mit Staaten zusammenzuarbeiten, die unseren demokratischen Standard haben“.

Nicht bei jeder von einem ausländischen Geheimdienst gelieferten Information werde sich sicherstellen lassen, dass sie nur unter rechtsstaatlichen Bedingungen erlangt worden sei, „sonst wird man die Zusammenarbeit einstellen müssen“. Gerichtsverwertbar dürften Informationen mit unklarer Herkunft allerdings nicht sein. Gegenwärtig habe der BND Verbindungsbeamte in 48 Staaten, aus gutem Grund sei der Einsatz nicht mehr nur auf Europa und die transatlantische Zusammenarbeit beschränkt. Die deutsche Beteiligung an Verhören in Staaten, in denen gefoltert wird, lehnte Stokar ab. Mit der Beteiligung an Verhören in Syrien und im US-Lager Guantanamo auf Kuba hätten deutsche Dienste eine absolute Grenze überschritten.

Auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach nahm Schäuble gegen Kritik in Schutz. „Allein die Feststellung, dass in einem Gefängnis gefoltert wird, reicht noch nicht aus, die Aussagen von allen Gefängnisinsassen für nicht verwertbar zu erklären“, sagte Bosbach dem Tagesspiegel am Sonntag. Umgekehrt sei aber auch klar, dass ein Geständnis nicht verwendet werden dürfe, wenn es unter Folter zustande gekommen sei. Saar-Ministerpräsident Peter Müller (CDU) warnte im „Spiegel“ davor, die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu verlassen. „Aussagen, die unter Folter zustande gekommen sind, dürfen nicht verwertet werden.“ Die Chefin des Menschenrechtsausschusses im Bundestag, Herta Däubler-Gmelin (SPD), sagte der „Berliner Zeitung“, sie halte es für nicht erträglich, wenn deutsche Ermittler „augenzwinkernd darüber hinwegschauen, dass unerlaubte Mittel verwendet wurden“.

Auch mit seinem Vorschlag, einen neuen Straftatbestand für potenzielle Terroristen zu schaffen, löste Schäuble eine Kontroverse aus. Der Deutsche Richterbund und Amnesty International äußerten Bedenken, die SPD signalisierte, den Vorschlag prüfen zu wollen. Der CDU-Politiker Bosbach unterstützte Schäuble: „Es hilft nicht, wenn der Koalitionspartner alles reflexartig ablehnt“, sagte er. „Wir müssen prüfen, ob Handlungen unter Strafe gestellt werden sollen, die topgefährlich sind und der Vorbereitung von terroristischen Akten dienen.“ Derzeit gebe es zu viele Regelungslücken, beklagte der Unions-Innenexperte. So könne der deutsche Staat nichts unternehmen, wenn ein Ausländer zwar terrorverdächtig sei, aber wegen in seiner Heimat drohender Folter nicht abgeschoben werden dürfe.

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