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Frankreich: Armee muss Sozialarbeiterin weiter beschäftigen

Die französische Armee muss eine aus Algerien stammende Sozialarbeiterin weiter beschäftigen, die gegen rassistische und ausländerfeindliche Äußerungen eines Hauptmannes geklagt hatte.

Straßburg - Das Straßburger Verwaltungsgericht habe eine Entscheidung des Verteidigungsministeriums, die Frau zu entlassen, als unrechtmäßig erachtet und damit aufgehoben, teilte deren Anwältin mit. Die 50-Jährige, die seit langem die französische Staatsangehörigkeit hat, arbeitet seit 2003 in einer Straßburger Garnison.

Der Anwältin zufolge bekam die Frau Probleme, nachdem sie eine Soldatin bei einer Strafanzeige wegen Vergewaltigung unterstützt hatte. Die Sozialarbeiterin sei daraufhin von einem Vorgesetzten mit rassistischen Äußerungen bedacht worden. Außerdem sei sie in ein Büro versetzt worden, wo sie praktisch keine Arbeit mehr hatte. Ende 2005 teilte das Verteidigungsministerium der Frau schließlich mit, sie werde nicht weiterbeschäftigt, weil sie sich nicht ausreichend in ihre Dienststelle integriert habe. Dagegen klagte die Frau im Januar. Das Pariser Verteidigungsministerium hat zwei Monate Zeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. (tso/AFP)

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