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Französisch-Deutsche Beziehungen: Freund hört mit

Ein Deutscher am französischen Kabinettstisch, ein Franzose in Angela Merkels Runde – so planen es Berlin und Paris.

Jack Lang hat im vergangenen Sommer beim Goethe-Institut in Berlin einen Deutschkurs absolviert. Der Lerneifer des langjährigen französischen Bildungs- und Kulturministers hing nicht alleine mit seiner Liebe zur Sprache Goethes zusammen, sondern wohl auch mit seinen politischen Ambitionen. Denn im folgenden Herbst brachte der Pariser Europastaatssekretär Pierre Lellouche die Idee ins Spiel, das Amt eines deutsch-französischen Ministers einzurichten. Und Jack Lang wurde in der französischen Hauptstadt als Kandidat für den symbolträchtigen Doppelposten in Berlin und Paris gehandelt, mit dem Präsident Nicolas Sarkozy gerne ein starkes Zeichen für die Vertiefung der Beziehungen zwischen beiden Ländern gesetzt hätte. Allerdings gab es sowohl in Berlin als auch in Paris schnell Fragen zur Loyalität eines solchen deutsch-französischen Doppelministers – sollte er auf die deutsche oder auf die französische Verfassung vereidigt werden oder auf beide?

Man wolle für derlei Fragen „pragmatische Lösungen“ finden, sagte nun der für Europafragen zuständige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Werner Hoyer (FDP), am Freitag im Beisein seines französischen Amtskollegen Lellouche in Berlin. Die beiden übergaben zunächst Bundeskanzlerin Angela Merkel und anschließend Sarkozy in Paris einen Brief, in dem sie unter anderem ihre Vorstellungen zur Vertiefung der künftigen deutsch-französischen Regierungszusammenarbeit erläuterten. In dem Papier wird vorgeschlagen, dass Hoyer und Lellouche künftig auf Einladung von Fall zu Fall an Kabinettssitzungen im Partnerland teilnehmen können. Damit ist der Pariser Vorstoß, einen regelrechten deutsch-französischen Minister zu benennen, endgültig vom Tisch. Merkel und Sarkozy sollen bei ihrem nächsten Treffen am 4. Februar in Paris über den neuen Vorschlag entscheiden.

In Paris soll auch ein Abkommen unterzeichnet werden, das zu einer Annäherung des Familienrechts in beiden Ländern führt. Dabei soll ein sogenannter deutsch-französischer Wahlgüterstand unter anderem Partnern aus binationalen Ehen helfen, ihr gemeinsames Vermögen zu regeln und im Scheidungsfall eine Lösung zu finden, die auf Besonderheiten in beiden Ländern eingeht. Beim Güterstand geht es darum, wie sich die Ehe rechtlich auf das Vermögen der Partner auswirkt. Der deutsch-französische Wahlgüterstand orientiert sich an der Zugewinngemeinschaft, die in Deutschland der gesetzliche Normalfall ist und eine Trennung der Vermögen der beiden Partner vorsieht. Bei einer Scheidung wird in diesem Fall lediglich der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn geteilt. In Frankreich gilt hingegen für Eheleute in der Regel die Errungenschaftsgemeinschaft. Hier werden während der Ehe errungene Vermögen – etwa eine von einem Partner erworbene Wohnung – zum gemeinsamen Vermögen.

Weil diese rechtlichen Unterschiede häufig zu Problemen führen, soll der deutsch-französische Wahlgüterstand, der auch Elemente der französischen Errungenschaftsgemeinschaft mit aufnimmt, nun eine Alternative für deutsch- französische Paare bieten. Das Angebot richtet sich zudem an deutsche Ehepaare, die nach Frankreich ziehen, oder an französische Paare, die sich hierzulande sesshaft machen. Die Neuregelung soll auch die häufig als ungerecht empfundene Praxis verhindern, dass sich ein trennungswilliger Partner aus einer binationalen Ehe nach dem „Windhund-Prinzip“ beim Einreichen der Scheidung den Gerichtsstand des Landes heraussucht, der am günstigsten für ihn ist.

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