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Politik: Frauen kommen vor, aber nicht an

Was sich nach zwei Jahren Gleichstellungsvereinbarung in deutschen Unternehmen getan hat

Seit gut zwei Jahren gibt es sie, die freiwillige Vereinbarung zwischen Wirtschaft und Regierung für Chancengleichheit von Frauen in privaten Unternehmen. Die Vereinbarung ist das Ergebnis von gescheiterten Bemühungen der damaligen Familienministerin Christine Bergmann (SPD), ein Gesetz zur Gleichstellung zu schaffen. Versprochen hatte die rot-grüne Regierung nämlich 1998 ein solches Gesetz mit „verbindlichen Regelungen zur Frauenförderung“. Herausgekommen ist die Vereinbarung, die vor allem von den Gewerkschaften für viel zu vage gehalten wird.

Neu befeuert wurde der Konflikt am Freitag. Da stellte die stellvertretende Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ursula Engelen-Kefer, das Ergebnis einer Umfrage zum Thema Chancengleichheit vor. Und das ist denkbar schlicht: Frauen im Beruf haben weiterhin nicht die gleichen Chancen wie Männer. Führungskräfte sind zu 16 Prozent weiblich; seitdem es die Vereinbarung gibt, hat sich wenig geändert. Laut der repräsentativen Studie, zu der 500 Unternehmen befragt wurden, hat sich in 70 Prozent der Firmen der Frauenanteil von rund 38 Prozent seit drei Jahren nicht verändert. Verbesserungen wie zum Beispiel Gleitzeitregelungen gebe es überall dort, wo der Frauenanteil in den Betriebsräten hoch sei, sagte Engelen-Kefer. Nur ein Achtel der an der Studie beteiligten Unternehmen sei überhaupt von den Wirtschaftsverbänden über die Vereinbarung informiert worden.

„Die Vereinbarung ist völlig unzureichend“, sagte die DGB-Vizechefin. „Frauenförderung ist machbar und lohnt sich für die Unternehmen.“ Der DGB fordere gesetzliche statt freiwilliger Regelungen zur Förderung von Chancengleichheit. Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit seien zwei verschiedene Paar Schuhe – während auf der einen Seite erforscht werden müsse, ob Frauen womöglich nach anderen Kriterien eingestellt und beurteilt würden als Männer, gelte es auf der anderen Seite, flexible Kitas und andere Betreuungsangebote zu schaffen.

Anfang Februar wird auch die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine Studie präsentieren – den „Monitor Familienfreundlichkeit“. Vorab meinte die BDA-Personalexpertin Birgit Lehning: „Ein Gleichstellungsgesetz ist kontraproduktiv. Individuelle, betriebsnahe Lösungen auf freiwilliger Basis können weit mehr bewirken.“

Esther Kogelboom

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