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Politik: Frei gesprochene Angeklagte dürfen nicht schlechter gestellt werden

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen frei gesprochene Angeklagte bei der Anrechnung von Untersuchungshaft nicht schlechter gestellt werden als Verurteilte. In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss gab das Gericht einem jungen Mann Recht, der nach sieben Monaten Untersuchungshaft vom Landgericht Frankenthal in zweiter Instanz vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen worden war.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen frei gesprochene Angeklagte bei der Anrechnung von Untersuchungshaft nicht schlechter gestellt werden als Verurteilte. In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss gab das Gericht einem jungen Mann Recht, der nach sieben Monaten Untersuchungshaft vom Landgericht Frankenthal in zweiter Instanz vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen worden war. Er hatte verlangt, die Haftzeit auf eine andere, einige Zeit zuvor ergangene Verurteilung anzurechnen: Dasselbe Gericht hatte gegen ihn wegen Körperverletzung ein Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung verhängt. (AZ: 2 BvR 1447/99)

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