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Politik: Freifahrten für Behinderte bleiben erhalten

Berlin - Für behinderte Menschen wird es keine Veränderung der Regeln für die kostenlose Benutzung von Bussen und Bahnen geben. Das Bundessozialministerium revidierte am Montag eigene Pläne, die zu empfindlichen Einschnitten für die Behinderten geführt hätten.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Für behinderte Menschen wird es keine Veränderung der Regeln für die kostenlose Benutzung von Bussen und Bahnen geben. Das Bundessozialministerium revidierte am Montag eigene Pläne, die zu empfindlichen Einschnitten für die Behinderten geführt hätten.

Ein Ministeriumssprecher sagte, „es bleibt alles, so wie es ist“. Behinderte können demnach auch in Zukunft für 60 Euro eine Wertmarke erwerben und damit ein Jahr lang in ganz Deutschland den öffentlichen Nahverkehr und die Bahnen benutzen. Veränderungen soll es auch für Begleitpersonen der Behinderten nicht geben.

Anlass für das Beibehalten des geltenden Rechtes ist nach Auskunft des Sozialministeriums das Ergebnis einer Anhörung der Betroffenenverbände vor knapp zwei Wochen. Diese hatten glaubhaft machen können, dass es den Betroffenen nicht zumutbar ist, außerhalb ihres Wohnumfeldes Fahrkarten zu kaufen, weil weder Nahverkehrs- noch Bahnunternehmen über behindertengerechte Automaten oder Info-Systeme verfügen. Ursprünglich hatte das Ministerium geplant, die Freifahrtregelung für Behinderte auf deren Wohnumfeld zu begrenzen. Begründet wurde der Plan vor einigen Wochen damit, dass der Bund und die Länder ihre Zuschüsse an die Verkehrsbetriebe senken müssen und deshalb auch Behinderte einen Sparbeitrag erbringen sollen.

Zu den Einsparungen bei den staatlichen Zuschüssen soll es nun aber trotzdem kommen. Der Bund will dazu die Abrechnungsmodalitäten für die Zuschüsse verändern. Allein im nächsten Jahr will der Bund rund zwölf Millionen Euro einsparen. Das komplizierte Abrechnungssystem sieht umsatzabhängige öffentliche Zuschüsse für die Unternehmen vor. Wie viele behinderte Menschen die Betriebe tatsächlich befördert haben, spielt dabei kaum eine Rolle. Nach Angaben des Ministeriums nutzen nur knapp die Hälfte der Anspruchsberechtigten die Freifahrtregelung.

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