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Politik: Freigang, Therapie und größere Räume

Eckpunkte zur Reform der Sicherungsverwahrung

Berlin - Nach dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe sollen die Rechte von Schwerverbrechern in der Sicherungsverwahrung gestärkt werden. Das geht aus ersten Vorschlägen des Bundesjustizministeriums für die bis 2013 nötige Reform hervor. Schon in der Strafhaft müssen die Täter individuell und intensiv psycho- oder sozialtherapeutisch behandelt werden. Gibt es keine Behandlung, darf der Täter nach der Haft nicht mehr in Sicherungsverwahrung genommen werden. Damit geht die Bundesregierung die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts an, wonach sich die Verwahrung deutlich von der Haft unterscheiden muss.

Die Eckpunkte waren am Dienstag an die Länder verschickt worden – Ergebnis einer Beratungsrunde Anfang Juni in Berlin. Die Länder sind zwar für den Maßregelvollzug verantwortlich, Karlsruhe hatte aber entschieden, dass der Bund wesentliche Leitlinien vorgeben solle. Am 16. August treffen sich die Staatssekretäre zu weiteren Beratungen in Berlin. Auf die Länder kommen wegen der nun zwingend vorgeschriebenen Behandlung der Täter und bestimmter Auflagen an die Unterbringung hohe Kosten zu. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte die bisherige Sicherungsverwahrung scharf kritisiert. Im Zuge eines Straßburger Urteils kamen Verwahrte frei, obwohl sie noch als gefährlich galten. Den Eckpunkten zufolge muss ein Gutachter die Gefährlichkeit eines Verurteilten am Ende der Haftzeit zwingend bestätigen, bevor die Sicherungsverwahrung vollstreckt werden darf. In regelmäßigen Abständen muss überprüft werden, ob die Verwahrung beendet werden kann.

Insbesondere zur Vorbereitung auf eine Entlassung werde es sinnvoll sein, die Verwahrten im offenen Vollzug unterzubringen. Die Verwahrten sollen Therapie- und Betreuungsangebote künftig auch gerichtlich durchsetzen können. In der Verwahrung sollen die Betroffenen einen Verteidiger zur Seite gestellt bekommen. Erste Einschätzungen in den Ländern sind zustimmend. „Auf den ersten Blick hat es den Anschein, dass das Bundesjustizministerium versucht, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts größtmöglich umzusetzen“, sagte ein Sprecher rheinland-pfälzischen Justizministeriums. Die Voraussetzungen zur Anordnung einer Sicherungsverwahrung seien aber nicht enthalten. Laut dem Entwurf soll die Sicherungsverwahrung künftig als letztes Mittel angewandt werden.

Um Täter, die entlassen werden müssen, aber noch als gefährlich gelten, überwachen zu können, sind künftig elektronische Fußfesseln möglich. Der Einsatz der Fesseln soll von einer Zentralstelle in Hessen überwacht werden. Die nordrhein- westfälische Regierung habe einem entsprechenden Staatsvertrag mit Baden- Württemberg, Bayern und Hessen zugestimmt, teilte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) mit. dpa/Tsp

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