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Politik: Freizügigkeit von Arbeitnehmern: Verheugen: EU bei Übergangszeiten nicht einig

Innerhalb der EU-Kommission gibt es noch keine Einigkeit darüber, ob es Übergangszeiten für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Beitrittsstaaten geben soll. EU-Erweiterungskommissar Günther Verheugen wies Donnerstag mit Nachdruck einen Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zurück, nach der die Kommission eine Übergangsfrist von vier Jahren für sinnvoll halte.

Innerhalb der EU-Kommission gibt es noch keine Einigkeit darüber, ob es Übergangszeiten für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Beitrittsstaaten geben soll. EU-Erweiterungskommissar Günther Verheugen wies Donnerstag mit Nachdruck einen Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zurück, nach der die Kommission eine Übergangsfrist von vier Jahren für sinnvoll halte. "Diese Meldung ist falsch", heißt es in einer Erklärung Verheugens.

Die FAZ stütze sich in ihrem Bericht auf einen Kommissionsentwurf, nach dem die Arbeitskräfte aus den Beitrittsstaaten in der Übergangszeit von vier Jahren einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen müssten. Zwei Jahre nach Beitritt solle überprüft werden, ob die Beschränkungen vorzeitig aufgehoben werden können. In der Generaldirektion Verheugens wird vermutet, dass die für den Arbeitsmarkt zuständige Generaldirektion diese Position vertritt. Wenn sich die Kommission auf eine Übergangsfrist von vier Jahren festlegte, stellte sie sich gegen Deutschland und Österreich. Bundeskanzler Schröder war erst am vergangenen Dienstag wieder für längere Übergangsfristen eingetreten. Polen lehnt dagegen Übergangsfristen rigoros ab. Verheugen selbst steht dem Vernehmen nach der Position Schröders nahe. Der Erweiterungskommissar betonte immer wieder, dass auch die Beitrittsländer ein Interesse an Übergangsfristen hätten, um qualifizierte Arbeitskräfte im Land zu behalten. Die EU-Kommission will sich in der nächsten Woche in einem Papier zur Freizügigkeit äußern. Der Entwurf für dieses Papier ist vor kurzem an die Generaldirektionen verschickt worden, unter anderem an die für Arbeit zuständige Kommissarin Diamantopoulos, an Agrarkommissar Fischler und Binnenmarktkommissar Bolkestein. Nach Aussage eines Kommissionssprechers enthält dieses Papier jedoch keine Zeiträume oder Daten. Es soll fünf Optionen darstellen, die gleichberechtigt nebeneinander stehen sollen. Dazu gehört auch die Übergangsfrist von vier Jahren. In der kommenden Woche soll die EU-Kommission eine Entscheidung über das Papier treffen. Der Ministerrat wird auf Grundlage des Papiers dann über die Freizügigkeit entscheiden.

Mariele Schulze Berndt

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