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Politik: Friedman bereut – und gibt Ämter auf

Strafbefehl wegen Kokains / Nicht mehr Vizepräsident des Zentralrats der Juden / „Ich bitte um eine zweite Chance“

Frankfurt (Main) (csl/fk/AFP). Mit einem Schuldeingeständnis in der KokainAffäre hat sich der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, von allen Ämtern zurückgezogen. Friedman begründete seine Entscheidung am Dienstag mit den „harten Maßstäben“, die er bei seinen Auftritten auch an andere gelegt habe. Er entschuldigte sich und sagte, „ich bitte Sie um eine zweite Chance“. Wegen Kokainbesitzes zum Eigenverbrauch in zehn Fällen akzeptierte Friedman einen Strafbefehl der Berliner Justiz in Höhe von insgesamt 17 400 Euro. Damit gilt der 47-jährige Rechtsanwalt und CDU-Politiker als vorbestraft.

„Ich habe Menschen enttäuscht“, sagte Friedman. Er entschuldigte sich ausdrücklich auch bei seiner Lebensgefährtin, der TV-Moderatorin Bärbel Schäfer. Er liebe sie „von ganzem Herzen“ und wolle sein Leben mit ihr gestalten, sagte Friedman. Zum Kokainkonsum sagte er: „Drogen sind in einer – auch in meiner – Lebenskrise keine Hilfe, sie täuschen und sind gefährlich“.

Zu seinem weiteren Lebensweg machte Friedman keine Angaben. Der TV-Moderator und Rechtsanwalt sagte nur, er brauche zunächst „weiter Ruhe und Distanz, um den begonnenen Lernprozess fortzusetzen“. Seine Talkshow in der ARD wird Friedman nicht mehr moderieren. Der 47-Jährige wolle sich künftig weniger Aufgaben zumuten, teilte der Intendant des Hessischen Rundfunks, Helmut Reitze, am Dienstag nach einem Gespräch mit Friedman mit.

Friedman muss offenbar auch damit rechnen, dass seine Zulassung als Rechtsanwalt überprüft wird. Die zuständige Beschwerdeabteilung werde die Frage untersuchen müssen, ob es einen „disziplinarischen Überhang“ gebe, der nicht mit dem Strafbefehl abgegolten sei, sagte Rudolf Lauda, der Hauptgeschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Frankfurt. Mit 150 Tagessätzen à 116 Euro sei die Strafe deutlich ausgefallen. Rätselraten löste der vergleichsweise niedrige Tagessatz aus. Friedmans Anwalt begründete den Betrag von 116 Euro pro Tag mit der wirtschaftlichen Situation seines Mandanten. Dieser Tagessatz entspricht einem Netto-Gehalt von lediglich 3500 Euro im Monat.

Der Berliner Justizpressesprecher Björn Retzlaff sagte, bei der Festsetzung des Tagessatzes würden die künftigen Einnahmen Friedmans zu Grunde gelegt. Das Gericht habe Angaben von Friedmans Anwalt berücksichtigt, wonach der Fernsehmoderator in Folge des Strafverfahrens mit Einnahmeausfällen rechnen müsse. Der Strafbefehl, den das Amtsgericht Tiergarten am Montag festgesetzt hatte, beruhe auf dem Ergebnis der Ermittlungen, das heißt auf Zeugenaussagen, den Funden bei der Hausdurchsuchung und dem Ergebnis der „körperlichen Untersuchungen“. Damit ist die Haarprobe gemeint, deren Ergebnis Retzlaff aber nicht mitteilte. Der Strafbefehl steht einem Urteil gleich. Strafen über 90 Tagessätzen erscheinen im Führungszeugnis.

Die Sache Friedman sei nur ein kleiner Teil eines größeren Verfahrens gewesen und habe auf einem Zufallsfund beruht, sagte Retzlaff. Das große, noch laufende Verfahren hat Menschenhandel, Urkundenfälschung und Einschleusen von Ausländern zum Gegenstand; drei Männer sitzen deswegen zurzeit in Untersuchungshaft.

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