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Politik: Friedrich droht der EU mit Alleingang Streit mit Brüssel um Armutseinwanderung

Brüssel - Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist einer ihrer Grundpfeiler, die 1992 im Maastrichter Vertrag niedergelegt wurden. Seither kann jeder EU-Bürger nicht nur in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, sondern auch studieren, seinen Ruhestand genießen oder seiner Familie nachfolgen.

Brüssel - Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist einer ihrer Grundpfeiler, die 1992 im Maastrichter Vertrag niedergelegt wurden. Seither kann jeder EU-Bürger nicht nur in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, sondern auch studieren, seinen Ruhestand genießen oder seiner Familie nachfolgen. Über die Grenzen dieser Freizügigkeit wird – da sie ab 1. Januar auch in vollem Umfang für Bulgaren und Rumänen gelten wird – teilweise erbittert gestritten.

In Deutschland beklagten zuerst Städte und Gemeinden einen steigenden Zuzug aus diesen Ländern und Sozialhilfemissbrauch speziell von Roma-Familien. Die Aufregung darüber, dass das Landessozialgericht NRW einem arbeitslosen Rumänen einen Anspruch auf Hartz IV zusprach, war kürzlich groß. Schon länger fordert Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Ausweisungen und Wiedereinreisesperren für jene, die das Recht auf Freizügigkeit ausnutzen. Und der britische Premier David Cameron erweckte unlängst in einem Zeitungsbeitrag den Eindruck, als müsse das Europarecht dringend umgebaut werden, da es keinerlei Beschränkungen der Freizügigkeit vorsehe.

Das dem nicht so ist, war von Anfang an klar. Ein neuer Bericht, den die Regierungen in London und Berlin eigens von der EU-Kommission angefordert haben, listet die detaillierten Bestimmungen der entsprechenden Freizügigkeitsrichtlinie auf: In den ersten drei Monaten nach der Einreise muss gar keine Hilfe gewährt werden, Ansprüche haben danach nur jene EU-Bürger, die bei den Behörden den Nachweis erbringen, für sich und die Ihren sorgen zu können, beispielsweise durch einen Arbeitsvertrag. Sollte dieser gefälscht worden sein, kann dies je nach Schwere der Straftat, so die EU-Kommission, „eine Ausweisung und unter Umständen ein Wiedereinreiseverbot rechtfertigen“. Wo liegt dann das Problem? Beim EU-Innenministertreffen am Donnerstag äußerte sich Friedrich zwar erfreut zur Möglichkeit von Wiedereinreisesperren, doch schaffe der Brüsseler Bericht keine Rechtsklarheit: „Notfalls werden wir uns außerhalb der Strukturen der EU multilateral verständigen müssen“, drohte er für den Fall, dass die Kommission keine weiteren Vorschläge mache.

EU-Kommissarin Viviane Reding steht dagegen auf dem Standpunkt, dass die nationale Auslegung europäischen Rechts zu wünschen übrig lässt: „Die Mitgliedsländer haben das Recht und die Verpflichtung, Betrug zu bekämpfen. Die Gesetze in einigen Ländern sind viel zu vage.“ Ihre Sprecherin sagte: „Rumänen in Deutschland haben nicht nach EU-Recht, sondern nach deutschem Sozialrecht aus humanitären Gründen Anspruch auf Hartz IV.“ Europäischen Handlungsbedarf sahen in der Sitzung nur noch Österreicher und Niederländer sowie die Briten. Christopher Ziedler

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