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Politik: Frühere Entschädigungszahlungen leitete die JCC an Organisationen

Die Wiedergutmachungsverhandlungen begannen Anfang der 50er Jahre, wenige Jahre nach der Gründung des Staates Israel. Diese Verhandlungen beschreibt Ronald Zweig in dem von der Jewish Claims Conference (JCC) autorisierten Buch: "German Reparations and the Jewish World" (1987).

Die Wiedergutmachungsverhandlungen begannen Anfang der 50er Jahre, wenige Jahre nach der Gründung des Staates Israel. Diese Verhandlungen beschreibt Ronald Zweig in dem von der Jewish Claims Conference (JCC) autorisierten Buch: "German Reparations and the Jewish World" (1987). In Deutschland lebten damals noch etwa 50 000 jüdische NS-Opfer in Lagern für "Displaced Persons" (Flüchtlinge).

Es wurde über mehrere Formen von Entschädigung verhandelt. Deutschland stellte Gelder für Israel bereit und verabschiedete das Bundesentschädigungsgesetz. Mit der JCC, die die nicht in Israel lebenden Opfer vertritt, einigte man sich auf 450 Millionen Mark. Die Deutschen wollten, dass dieses Geld als "Härtefallfonds" genutzt wird, für Nazi-Opfer im engsten Sinn, die nicht anderweitig entschädigt wurden, nicht aber für Organisationen oder Kulturprogramme. Das hieß, dass auch jüdische Zwangsarbeiter (die in den KZs gewesen waren) daraus Geld bekommen hätten, zwar nicht als Lohnersatz für die Zwangsarbeit selbst, aber als Entschädigung für ihre Leiden. Hingegen wollte die JCC die 450 Millionen nur für damals noch Bedürftige verwenden. 1952 einigte man sich auf die im "Protokoll II" vom 10. September 1952 festgehaltene Formulierung, dass die JCC die Gelder für die "Hilfe, Rehabilitation und Wiederansiedlung jüdischer Opfer der NS-Verfolgung" verwenden würde, Maßstab war "die Dringlichkeit ihrer Bedürfnisse, wie die JCC sie festlegte." Die JCC sollte Deutschland jährlich Bericht erstatten.

1953 und 1954 stellten mehr Menschen Anträge bei der JCC, als Mittel vorhanden waren. Jetzt wurde der Jewish Claims Conference klar, dass es keine Richtlinien zur Verteilung gab, so Zweig weiter. Ein Teil des Geldes (im ersten Jahr 6,7 Millionen Dollar) wurde durch das "American Jewish Joint Distribution Commitee" vergeben. Dieses gelangte Mitte der 50er Jahre zu der Ansicht, dass Juden in moslemischen Ländern bedürftiger waren als Naziopfer. Dafür wurden nun immer höhere Anteile der deutschen Reparationsgelder ausgegeben.

1955 legte die JCC fest, dass Gelder grundsätzlich nur an Organisationen gehen sollten, nicht an Individuen. Die JCC lehnte es auch ab, Geld an Juden im letzten deutschen Lager, Föhrenwald, auszuzahlen. Die einzigen Personen, die Zahlungen erhielten, waren "herausragende Gemeindeleiter" und Rabbiner. Knapp zehn Prozent der jährlichen Mittel floss ab dann an kulturelle oder erzieherische Projekte. Einen Rechenschaftsbericht an Deutschland hat die JCC nur einmal, 1956, abgegeben.

esch

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