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Politik: Für Asylbewerber gibt es Flugticket nur mit Visum

Fluggesellschaften dürfen auch weiterhin keine Asylbewerber ohne Visum nach Deutschland bringen. Zwei dagegen gerichtete Klagen der französischen Fluglinie Air France wies am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin ab.

Fluggesellschaften dürfen auch weiterhin keine Asylbewerber ohne Visum nach Deutschland bringen. Zwei dagegen gerichtete Klagen der französischen Fluglinie Air France wies am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin ab. Durch die Beförderungsverbote seien die Fluggesellschaften nicht in ihren Rechten verletzt, heißt es in der Urteilsbegründung. (Az.: 1 C 9.99 und 10.99)

Das Bundesinnenministerium hatte 1987 den Fluggesellschaften Air India und Air France untersagt, Ausländer ohne Visum in die Bundesrepublik zu befördern. Nach Angaben des Ministeriums gilt dies inzwischen für alle Fluglinien. Klagen dagegen wurden nun in oberster Instanz abgewiesen: Zwar dürften verfolgte Ausländer unmittelbar aus dem Verfolgerland auch ohne Visum einreisen, um hier Asyl zu beantragen. Die Fluggesellschaften könnten daraus für sich aber keine Rechte ableiten.

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