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Politik: Für immer sicher

Karlrsruhe entscheidet, ob Täter lebenslang verwahrt werden dürfen

„Wegsperren – und zwar für immer“ – nach dieser Losung von Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte das Parlament vor sechs Jahren die Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter verschärft. An diesem Donnerstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob Schröders Konzept verfassungswidrig ist.

Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe im eigentlichen Sinne. Sie gilt gesetzlich als „Maßregel der Besserung und Sicherung“ – wobei hier vor allem Letzteres gemeint ist. Entscheidend sind nicht zurückliegende Verbrechen, sondern die Prognose künftiger Gefährlichkeit. Erwarten die forensischen Psychiater, dass ein verurteilter Täter weiter ein hohes Risiko darstellt, kann die Justiz ihn weiter im Gefängnis behalten. Dieses Ausnahmeinstrument hatten die Karlsruher Richter in der Vergangenheit mehrfach als verfassungskonform gebilligt.

Die rot-grüne Bundesregierung hat jedoch die Höchstgrenze von zehn Jahren Sicherungsverwahrung 1998 ersatzlos gestrichen – und zwar auch für Betroffene, die bereits in Haft waren und fest mit ihrer Entlassung in spätestens zehn Jahren rechneten. Ein solcher Fall ist der Beschwerdeführer Reinhard M., heute 46 Jahre alt. Er sitzt seit seinem 15. Lebensjahr beinahe ununterbrochen in Haft. Nach vielen Vorstrafen hatte ihn ein Gericht zuletzt zu fünf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Für 2001 erwartete M., wieder auf freien Fuß zu kommen. Der Gesetzgeber machte ihm einen Strich durch die Rechnung.

Die Richter müssen nun entscheiden, ob es sich bei der „Maßregel“ nicht doch um eine Strafe handelt. Das Rückwirkungsverbot verlangt, dass diese schon vorher gesetzlich festgelegt sein muss. Bejahen die Richter einen Verstoß dagegen durch die Gesetzesänderung, gilt die Zehn-Jahres-Grenze für Reinhard M. weiter und er hätte womöglich sogar Anspruch auf eine Entschädigung. Darüber hinaus musste das Karlsruher Gericht prüfen, ob die Dauerhaft, in der sich zurzeit über 300 Menschen in Deutschland befinden, nicht doch befristet werden muss. In diesem Sinne hatte das Gericht bei der lebenslangen Freiheitsstrafe entschieden, die nach 15 Jahren überprüft werden muss.

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