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Politik: Fürst Hans-Adam II. will mehr Macht - und droht mit Emigration nach Österreich

Im Fürstentum Liechtenstein fliegen die Fetzen. Es geht um die Macht.

Im Fürstentum Liechtenstein fliegen die Fetzen. Es geht um die Macht. Um sie balgen sich Hans Adam II., der Fürst, und die Vertreter des Volkes. Ganz so, als wäre die Reputation des reichen Zwergstaates wegen dubioser Finanzpraktiken nicht schon genug angeschlagen, machen sich jetzt die Streithähne daran, das Image weiter zu ruinieren. Gestern holte der Fürst zu einem erneuten Hieb gegen das Parlament aus: "Der Landtag wird sich aber mit der Tatsache abfinden müssen, dass nicht der Landtag, sondern das Fürstenhaus die Bedingungen festlegt, zu denen das Fürstenhaus im Fürstentum das Staatsoberhaupt stellt." Hinter der verdrehten Aussage verbirgt sich der Anspruch, die Macht letztlich mit niemanden zu teilen. Regierungschef Frick bezichtigte seinen Dienstherr, wenn auch indirekt, der Erpressung. Davon unbeeindruckt verkündete Hans-Adam in seiner Thronrede, dass er weiter gedenke, die Regierung zu entlassen, "wenn sie das Vertrauen des Fürsten verloren hat". Zudem will er nicht von seinem Recht lassen, per Notverordnung zu regieren und den Landtag aufzulösen. Auch soll weiterhin jedes Gesetz erst dann in Kraft treten, wenn seine Durchlaucht es unterschrieben haben.

Wenn das Volk ihm gewogen erscheint, will der Fürst über seine Vorschläge abstimmen lassen. Falls die Liechtensteiner ihm dennoch eine Abfuhr erteilen, droht das Staatsoberhaupt, nach Wien zu emigrieren. Kritiker unter den 32 000 Untertanen wie Paul Vogt, Landtagsabgeordneter der Freien Liste, attestieren dem Monarchen eine "Art Verfolgungswahn". Vogt ist Mitglied der Verfassungskommission. Die ist vom Landtag mit der Aufgabe betraut, die Verfassung auf Unklarheiten zu durchleuchten.

Gemäß dem Dokument regieren Fürst und Volk gemeinsam. Allerdings sind Streitigkeiten zwischen den beiden Souveränen in der Verfassung nicht vorgesehen. Die Kommission will die Rechte des Fürsten in Zukunft beschneiden.

Jan Dirk Herbermann

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