zum Hauptinhalt

G-8-Proteste: Anwälte kritisieren Haftbedingungen für G-8-Gegner

Anwaltsvereine haben schwere Vorwürfe wegen der Haftbedingungen für G-8-Gegner in einer Rostocker Gefangenensammelstelle erhoben. Die Demonstranten wurden dort angeblich in Metallkäfigen untergebracht.

Anwaltsvereine haben schwere Vorwürfe wegen der Haftbedingungen für G-8-Gegner in einer Rostocker Gefangenensammelstelle erhoben. Dort seien seit Beginn der Proteste gegen den G8-Gipfel in Gewahrsam genommene Personen in Metallkäfigen untergebracht worden, kritisierte eine Sprecherin des Anwaltlichen Notdienstes am Freitag. In den provisorischen, zum Teil nur rund 25 Quadratmeter großen Zellen seien bis zu 20 Menschen festgehalten worden.

Die Anwälte erwägen Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Im Fall eines belgischen Staatsbürgers wurde beim Amtsgericht Rostock beantragt, den Mann wegen "menschenunwürdiger Verhältnisse" aus dem Gewahrsam zu entlassen oder ihn hilfsweise in eine reguläre Haftanstalt zu verlegen. Etwa 500 Demonstranten protestierten zwischenzeitlich gegen die Gewahrsamnahme von Globalisierungskritikern.

Nach Ansicht von Rostocks Polizeiführer Knut Abramowski entspricht die Unterbringung den gesetzlichen und bundesdeutschen Standards. Die Gefangenen würden in geschlossenen Räumen untergebracht und erhielten eine Isomatte, sagte er. "Mein persönliches Empfinden spielt hier keine Rolle", sagte er auf die Frage, was er denn davon halten würde, wenn er unter derartigen Umständen untergebracht wäre.

Permanent beleuchtet

Nach Darstellung des Republikanischen Anwaltsvereins sind die in einer großen Industriehalle errichteten käfigartigen Zellen von allen Seiten sowie von oben einsehbar. Die dort Untergebrachten müssten auf dem Boden schlafen, lediglich eine etwa ein Zentimeter dünne Gummimatte würde ihnen zur Verfügung gestellt, erklärte der Verein. Die Halle sei in der Nacht permanent beleuchtet und werde ununterbrochen per Video überwacht. Zudem würden die mit Netzen überspannten Käfige von Polizeibeamten regelmäßig beobachtet. Den Festgehaltenen sei es nicht möglich, zu duschen.

Nach Ansicht des Anwaltnotdienstes verstoßen diese Bedingungen des Freiheitsentzugs gegen elementare Grundrechte. Sie seien mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Rechtsstaatsprinzips nicht zu vereinbaren. Ein Sprecher forderte die sofortige Entlassung aller dort Festgehaltenen und die Schließung dieser Einrichtung. Außerdem kündigte der Republikanische Anwaltsverein Strafanzeige wegen Freiheitsentziehung im Amt in mehren Fällen an, in denen Personen trotz richterlicher Anordnungen erst mit Verzögerungen bis zu sechs Stunden aus dem Gewahrsam entlassen worden seien.

Sechs in Gewahrsam genommene Mandaten seien wegen der Haftbedingungen nach ihrer Verlegung von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldeck in die JVA Lübeck seit Donnerstag im Hungerstreik, sagte die Anwaltsvereinssprecherin. Sie würden wie Strafgefangene behandelt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false