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Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verteidigte in Karlsruhe die Antiterrordatei.

© dapd

Gebot der Trennung: Bundesverfassungsgericht sieht Antiterrordatei kritisch

Bei der Verhandlung in Karlsruhe stellen die Verfassungshüter kritische Fragen zur Antiterrordatei. Dort sollen 16 000 Personen erfasst sein.

Schnell muss sein, wer die Deutschen vor Terror schützen will, lautet die Devise der Sicherheitsbehörden. Fraglich ist, ob sie auch für den Schutz der Grundrechte gilt. Erst fünf Jahre, nachdem er sie eingereicht hatte, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag über die Beschwerde des früheren Richters Robert Suermann gegen die zentrale Antiterrordatei (ATD) verhandelt. Dabei ist es ein Thema mit Aktualität und Reichweite. Nach dem Muster der ATD funktioniert auch die im Schrecken über die NSU-Morde eingerichtete Rechtsextremismusdatei. Weitere könnten folgen. Man sollte wissen, was rechtmäßig ist.

Die ATD ist es nicht, meint Suermann, der neben dem Datenschutzgrundrecht auch das Fernmeldegeheimnis und vor allem einen sicherheitsbehördlichen Grundsatz verletzt sieht – das Gebot, Polizei- und Geheimdienstarbeit sauber zu trennen.

Der zuständige Erste Senat will mit dem Gerichtsvizepräsidenten Ferdinand Kirchhof nun eine Tiefenbohrung zu den Fundamenten des Rechtsstaates vornehmen, der die komplexe föderale Sicherheitsarchitektur trägt. Die Datei erlaube „Zugriffe auf persönliche Daten von Individuen, die oftmals nicht von der Speicherung ihrer Daten erfahren“, sagte Kirchhof. Der Zusammenschluss von Polizei und Verfassungsschutz könnte „ein eventuell bestehendes verfassungsrechtliches Trennungsgebot verletzen“. Damit deutete Kirchhof an, dass ein Urteil Licht in das Dunkel um das Trennungsgebot bringen könnte. Es gehört zwar zur behördlichen Praxis, kann sich auf Gesetze stützen und zählt, in Erinnerung an die allmächtige Gestapo, zur freiheitlichen bundesrepublikanischen Tradition. Inwieweit es aber auch die Verfassung verlangt, ist ungeklärt.

Gewiss ist nur, dass es mit der ATD auf die Probe gestellt wird. Knapp 40 beteiligte Behörden einschließlich Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst, den Verfassungsschutzämtern und dem Zollkriminalamt füttern den Computer mit Angaben zu Unterstützern terroristischer Vereinigungen, aber auch solchen, die terroristische Gewalt nur befürworten. Derzeit sollen 16 000 Personen erfasst sein, die meisten leben im Ausland.

„Der Zugriff wird beschleunigt, nicht erweitert“, verteidigte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) das aus seiner Sicht höchst erfolgreiche Projekt. Wöchentlich gingen rund 1200 Anfragen ein. In drei Vierteln aller Fälle hätten die Dateihinweise positive Effekte auf den Austausch der Behörden. Die ATD sei eine „Antwort mit Augenmaß“ auf die Terrorgefahr. Jede Aktion würde protokolliert und sei den Datenschutzbeauftragten zugänglich.

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. An diesem Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit von Absprachen im Strafprozess.

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