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Gefängnis: Regierung einig bei Sicherungsverwahrung

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Sicherungsverwahrung infrage gestellt hatte, hat das Kabinett eine Reform beschlossen. Nun sollen Häftlinge nur noch nach ihrer Haft eingesperrt bleiben, wenn dies bereits im Urteil vorgesehen war.

Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der umstrittenen Sicherungsverwahrung geeinigt. Das Kabinett beschloss am Mittwoch Eckpunkte für ein neues Gesetz von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht, auch nach der Haft eingesperrt.

Die Pläne sehen vor, dass es die Sicherungsverwahrung nur noch geben soll, wenn sie bereits im Urteil vorgesehen war, zumindest vorbehaltlich. Diese vorbehaltene Sicherungsverwahrung, bei der sich die Richter die endgültige Anordnung offen halten können, soll ausgebaut werden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die am Haftende angeordnet wird, soll es dagegen nicht mehr geben. Nach den Vorstellungen der Ministerin soll die Sicherungsverwahrung künftig auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter beschränkt und nur in Ausnahmefällen angeordnet werden.

Entlassene Straftäter, die als gefährlich gelten, sollen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung erhalten. Ob es sich dabei um eine Fußfessel handeln wird oder eine andere Form der technischen Ausgestaltung, ist aber noch offen.

Mit der Reform reagiert die Politik auf den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, der die in Deutschland praktizierte System der Unterbringung von Tätern über das Haftende hinaus infrage gestellt hatte. Union und FDP hatten zudem im Koalitionsvertrag vereinbart, dass es eine Neuordnung geben soll. Leutheusser-Schnarrenberger nannte die Änderungen auch unabhängig von der Gerichtsentscheidung notwendig.

Der EGMR sah in der Sicherungsverwahrung eine Strafe für die Täter. Damit würden die Gefangenen rückwirkend bestraft werden, was gegen die Menschrechte verstößt. Die Sicherungsverwahrung war seit 1998 durch zahlreiche Änderungen erweitert und verschärft worden. Die Zahl der Verwahrten hat sich zwischen 2001 und 2009 von 257 Fällen auf 500 Fälle nahezu verdoppelt.

Mindestens 70 Täter sind von der Straßburger Entscheidung berührt. Eine Reihe von Tätern, die derzeit noch in Sicherungsverwahrung sitzen, versuchen nun, vor Gericht ihre Freilassung durchzusetzen. Die Bundesländer planen nun spezielle Vorsorgemaßnahmen. dpa/ddp/AFP/Tsp

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