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Politik: Gegen Genfood

Am 13. Juni ist Europawahl.

Am 13. Juni ist Europawahl. Diese Wahl entscheidet über ein Parlament, dessen Gesetze unseren Alltag immer stärker bestimmen. Einige dieser Gesetze wollen wir hier erklären.

Wenn das Europaparlament nicht jahrelang Druck gemacht hätte, gäbe es heute noch keine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln. Seit 1996 haben die Parlamentarier für die „Wahlfreiheit der Verbraucher“ gekämpft. Im ersten Anlauf kam nur die Novel-Food-Verordnung zustande. Gekennzeichnet werden mussten nur Lebensmittel, bei denen auch im Endprodukt noch Spuren nachweisbar waren. Öl aus genetisch veränderten Sojabohnen oder aus Raps gehörten nicht dazu. Diese unzureichende Kennzeichnungsverordnung war 1998 einer der Gründe für das Moratorium, das bis vor wenigen Wochen für die grüne Gentechnik galt. Fast sechs Jahre lang waren in der Europäischen Union keine neuen gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen worden. Dem Parlament ist es zu verdanken, dass nun auch Öle aus Gensoja oder -raps gekennzeichnet werden müssen. Der so genannte Schwellenwert liegt mit 0,9 Prozent niedriger, als die EU-Kommission sich das gewünscht hatte. Wenn also Produkte unabsichtlich gentechnisch verunreinigt wurden, müssen sie erst gekennzeichnet werden, wenn der Gentechnik- Anteil bei mehr als 0,9 Prozent liegt. Ganz zufrieden ist das Parlament nicht, denn Eier, Fleisch oder Milch werden nicht gekennzeichnet. Zwar wissen die Bauern, was sie füttern, Futtermittel müssen gekennzeichnet werden. Aber die Verbraucher erfahren das bisher noch nicht.

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