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Politik: Geheimdienst bezahlte Terroristin RAF-Frau soll Geld für Aussagen erhalten haben

Berlin - Die Schlagzeile klingt affärenträchtig: „RAF-Mörderin Verena Becker bekam Geld vom Verfassungsschutz“, schrieb die „Bild“-Zeitung in ihrer Ausgabe vom Donnerstag. Das Blatt berief sich auf das inzwischen vorliegende schriftliche Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gegen Becker.

Von Frank Jansen

Berlin - Die Schlagzeile klingt affärenträchtig: „RAF-Mörderin Verena Becker bekam Geld vom Verfassungsschutz“, schrieb die „Bild“-Zeitung in ihrer Ausgabe vom Donnerstag. Das Blatt berief sich auf das inzwischen vorliegende schriftliche Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gegen Becker. Das OLG hatte die Ex-Terroristin im Juli 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen Begleitern Wolfgang Göbel und Georg Wurster zu vier Jahren Haft verurteilt. Ein Kommando der Roten Armee Fraktion hatte Buback, Göbel und Wurster am 7. April 1977 in Karlsruhe erschossen. Ob Becker dabei war, ist ungeklärt. Im Mai 1977 wurde sie nach Schüssen auf Polizisten festgenommen und für diese Tat zu lebenslanger Haft verurteilt. 1989 begnadigte sie der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker. 2010 begann der Prozess wegen des Mordes an Buback.

Becker gilt als besonders mysteriöse Figur der RAF, da sie 1981 mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz kooperiert haben soll. Doch die Schlagzeile der „Bild“ ist härter als der Text des Urteils.

Die Richter schrieben, sie gingen im Rahmen der Strafzumessung zugunsten der Angeklagten davon aus, dass Becker im Dezember 1981 Kontakt zum Bundesamt für Verfassungsschutz aufgenommen und bei umfangreichen Gesprächen Informationen zur RAF geliefert habe. Vor diesem Hintergrund ist der Senat überzeugt, der Schritt sei Becker „trotz erlangter Geldleistungen und eventuellen Vorteilen in der Strafvollstreckung“ nicht leichtgefallen. In Sicherheitskreisen heißt es nur, Becker habe sich 1981 an den Verfassungsschutz gewandt und alles ausgebreitet, was sie über die RAF-Strukturen wusste. Die Frage nach Geld und Vergünstigungen wird nicht beantwortet.

Die Vermutung reicht allerdings schon, um Michael Buback, den Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, in Rage zu bringen. Eine Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Terroristen sei ein „Grundübel“, sagte Buback am Donnerstag. Er hatte als Nebenkläger am Prozess gegen Becker teilgenommen. Buback verdächtigt Becker, sie könnte die tödlichen Schüsse auf seinen Vater und die zwei Begleiter abgegeben haben – und werde von Geheimdiensten geschützt. Die Stuttgarter Richter sahen dafür keine Belege.

Mit dem Urteil des OLG wird sich der Bundesgerichtshof befassen müssen. Verteidigung und Nebenklage haben Revision eingelegt. Frank Jansen

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